RBB-Mitarbeiter sorgen sich um Rundfunkfreiheit in Staatsvertrag

Die Mitarbeitervertretungen im Rundfunk Berlin-Brandenburg sehen den Entwurf der Länder für einen neuen RBB-Staatsvertrag in Teilen sehr kritisch.

| KNA Mediendienst

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RBB-Fernsehzentrum

Foto: Gundula Krause/rbb/KNA

Berlin (KNA) Die Mitarbeitervertretungen im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sehen den Entwurf der Länder für einen neuen RBB-Staatsvertrag in Teilen sehr kritisch. So sieht der Personalrat der ARD-Anstalt "einen unangemessenen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Staatsferne und die Rundfunkfreiheit", wie es in einer dem KNA-Mediendienst vorliegenden Stellungnahme heißt. Das Gremium kritisiert unter anderem, dass der Entwurf die Einrichtung bestimmter Regionalbüros in Brandenburg vorschreibe und personelle Festlegungen zu Leitung und Berichterstattern der Landesangebote mache. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg wollen die gesetzlichen Regeln für den RBB in einigen Bereichen deutlich ändern (vgl. MD 35/23). Dazu haben sie Ende August einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt vorgelegt. Geplant ist etwa, Gehalt und Macht der Intendanten zu beschneiden. Künftig soll es mehr geteilte Verantwortung sowie mehr Kontrolle und Transparenz geben. Das Inkrafttreten der neuen Regeln ist nach Verabschiedung durch die Landesparlamente im 1. Quartal 2024 geplant. Während der Personalrat begrüßt, dass er mit dem neuen Staatsvertrag auch arbeitnehmerähnlich beschäftigte freie Mitarbeiter vertreten würde, kritisiert das Gremium andere Punkte. Befürchtet wird die Schaffung "eines bürokratischen Monsters" durch "umfangreiche Berichts- und Rechenschaftspflichten". Der RBB drohe "auf diese Weise eine bürokratisch gelenkte, personalintensive, teure Behörde" zu werden, deren Mitarbeitende sich dann eher um Verwaltung als um das Programm kümmerten. Außerdem sieht der Personalrat im gesamten Vertragswerk eher eine Beschädigung der Mitarbeitervertretungen, etwa bei der Mitsprache in der Findungskommission für die Suche nach einer neuen Intendantin. Auch der Redaktionsausschuss warnt vor teils massiven Eingriffen in die Rundfunkfreiheit. So sei etwa die geplante Schaffung zweier Leitungspositionen für das jeweilige Landesangebot von Brandenburg und Berlin, die vom Rundfunkrat besetzt werden sollen, verfassungswidrig. "Der Rundfunk muss frei sein, auch seine innere Organisation ohne staatliche Vorgaben selbst zu bestimmen", heißt es in einer Stellungnahme des Ausschusses. Auch die Festlegung der Standorte weiterer Regionalbüros müsse dem Sender überlassen bleiben. Ebenso unzulässig sei die Vorgabe, das Landesfernsehprogramm für Berlin und Brandenburg für mindestens 60 Minuten täglich regional auseinanderzuschalten. Der Redaktionsausschuss wünscht sich dagegen mehr Mitsprache der Redakteurinnen und Redakteure. Es gebe nach wie vor keine Möglichkeit, im Rundfunkrat oder im Programmausschuss gehört zu werden. Im Gegenteil: Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages müsse die Intendantin oder der Intendant noch nicht einmal Rücksprache mit dem Redaktionsausschuss halten, um das Redaktionsstatut zu erstellen. Darüber hinaus wendet sich der Ausschuss gegen die Senderechte der Kirchen im Programm der ARD-Anstalt. So heißt es in der Stellungnahme: "Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen - oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung." Die Freienvertretung wiederum begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die Schaffung eines kollegialen Direktoriums an der Spitze der Rundfunkanstalt. Allerdings geht ihr der Vorschlag der Länder nicht weit genug, da danach die beiden vorgesehenen Direktoren weiterhin auf Vorschlag der Intendantin gewählt oder abberufen werden und diese die Gesamtverantwortung trage. Zudem solle der Staatsvertrag die Aufteilung der Geschäftsbereiche innerhalb des Direktoriums nicht zu starr vorgeben. Die Festschreibung eines zusätzlichen Regionalbüros in Brandenburg/Havel begrüßt die Freienvertretung im Gegensatz zu den anderen Gremien. Die Schaffung der neuen Leitungsposten für die Landesangebote lehnen die Freien dagegen ebenso ab wie die Vorgabe für mindestens eine Stunde regional auseinander geschaltetes Fernsehprogramm, "weil die vorgesehenen 60 Minuten weit hinter der geübten werktäglichen Praxis zurückbleiben".

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