"Das ARD-Dach ist nicht vom Tisch" - Heike Raab zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Von Steffen Grimberg (KNA)

MEDIENPOLITIK - Der Zukunftsrat wollte nicht bloß Veränderungen im System, sondern einen Umbau des Systems. Die bisherigen Pläne der Politik bleiben dahinter zurück. Noch sei aber alles möglich, sagt die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab, im Interview.

| KNA Mediendienst

alt

Medienstaatssekretärin Heike Raab

Foto: Marc-Steffen Unger/Staatskanzlei Rheinland-Pfalz/KNA

Mainz/Berlin (KNA) Die Rundfunkkommission der Länder hat auf ihrer Klausurtagung am 25. und 26. Februar in Bingen ein Eckpunktepapier zur Reform der öffentlich-rechtlichen Anstalten verabschiedet. Es greift einige Empfehlungen des Zukunftsrats auf, aber längst nicht alle. Ein Gespräch mit der Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), über Rosinenpicken, offene Fragen und bayerische Alleingänge. KNA-Mediendienst: Frau Raab, wie bewerten sie die Reaktionen auf den Bericht des Zukunftsrats? In einem Kommentar bei uns hat ZDF-Verwaltungsrat Leonhard Dobusch gemeint, der Zukunftsrat habe seinen Namen verfehlt, weil es in seinem Papier eher um eine ARD-Strukturreform als um den digitalen Aufbruch gehe (vgl. MD 4/24). Können Sie damit etwas anfangen? Heike Raab: Der Zukunftsrat wurde interdisziplinär zusammengesetzt, damit er möglichst viele Aspekte zur Reform der Öffentlich-Rechtlichen in den Blick nehmen kann. Auf den 37 Seiten stehen viele wertvolle Reformüberlegungen. Im Kreise der Rundfunkkommission mit dem Zukunftsrat haben wir über mehrere Stunden die Themen vertieft und über Neues diskutiert. Da ging es vor allem um den digitalen Wandel, Angebote für junge Menschen und digitale Interaktion. Der Zukunftsrat nimmt in seinem Bericht auch in den Blick, dass wir aktuell in unserer Gesellschaft ganz überwiegend hybrid unterwegs sind - also teilweise schon sehr digital, aber oft auch noch weiter linear. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für alle da und muss hier eine Klammer bilden, um für alle die passenden Angebote zu liefern. MD: Die Rundfunkkommission hat sich in ihrem in der vergangenen Woche beschlossenen Eckpunktepapier die Empfehlungen des Zukunftsrats nicht komplett zu eigen gemacht, obwohl der sinngemäß "ganz oder gar nicht" gefordert hatte. Fehlt der Mut zu wirklich drastischen Schritten? Raab: Die Rundfunkkommission hat Mut und ist vor allem gemeinsam entschlossen auf dem Reformweg unterwegs. Wir haben sehr, sehr viel von den Empfehlungen des Zukunftsrats aufgegriffen und sind an einigen Stellen, wie bei der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sogar deutlich konkreter geworden. Zwei Punkte wollen wir außerdem noch vertiefen: Der eine ist der Umbau der ARD, der zweite die mögliche Umstellung des Beitragsfestsetzungsverfahrens. Auch das haben wir als Länder als Themen auf der Agenda, aber mit einem anderen Ansatz als der Zukunftsrat. MD: Eine zentrale ARD-Organisation wie vom Zukunftsrat empfohlen ist also doch noch nicht vom Tisch? Raab: Nach meiner Auffassung war das für viele Länder ein sehr interessanter Aspekt. Das ARD-Dach ist nicht vom Tisch. Wir werden die KEF jetzt in einem Sondergutachten prüfen lassen, welche Auswirkungen das hätte. So eine zwölfte Anstalt darf nicht noch eine neue kostenintensive Struktur werden. Der Zukunftsrat geht davon aus, dass diese neue Einheit insgesamt kostensparender wäre. Aber das muss man natürlich erst mal im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsberechnung durchkalkulieren. In jedem Fall teilen wir die Einschätzung des Zukunftsrates, dass die ARD aus dem Modus der Dauerkoordinierung rauskommen muss. Organisation muss an die Stelle ermüdender und aufwendiger Koordinierung treten. MD: Sie wollen den ARD-Staatsvertrag ohnehin überarbeiten. Wird das dann der große Wurf? Raab: Ich finde den Ansatz, das Dach der ARD neu zu zimmern, absolut richtig und wichtig. Die ARD hat heute je nach Zählweise über 50 GSEAs, also gemeinsame Einrichtungen. Das kann nicht die Lösung sein. Deshalb sage ich: Das ist ein spannender Vorschlag des Zukunftsrats, den wir intensiv prüfen. Die Umsetzung würde mit dem ARD-Staatsvertrag erfolgen. MD: Sie fordern auch zum wiederholten Male den Abbau von Mehrfachstrukturen. Aber hat die Politik da überhaupt wirksame Sanktionsmöglichkeiten? Die Einstellung oder Umwidmung von Angeboten ist ja schon möglich, die ARD hatte auch fromm versprochen, sie werde bis Ende 2023 entscheiden, welchen ihrer digitalen Spartenkanäle sie dicht zu machen gedenkt. Passiert ist aber nichts. Das sieht nicht nach einer zügigen Umsetzung aus. Raab: Aus Sicht von Rheinland-Pfalz sehen wir es kritisch, dass die gemachten Versprechen nicht eingehalten worden sind. Diese Sicht teilen auch die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Länderkreis. Deswegen ist die Aufforderung zur Flexibilisierung der Spartenkanäle in unserem Eckpunktepapier jetzt von einer Soll- zu einer Muss-Bestimmung geworden. Wir haben auch die Möglichkeit, im Reformstaatsvertrag ein - ich nenne das jetzt mal "Abschaltdatum" zu definieren. Auch bei der Anzahl von Apps der Öffentlich-Rechtlichen halte ich strengere Vorgaben für denkbar. MD: Sie übernehmen vom Zukunftsrat auch die Forderung nach einer kollegialen Führung der Anstalten durch ein Direktorium. Damit machen Sie sich bei den meisten Intendantinnen und Intendanten nicht gerade Freunde. Raab: Unser Ziel ist, dass kollegiale Führungskulturen gelebt werden. Wenn das in Vorständen von Aktiengesellschaften funktioniert, sollte das bei öffentlich-rechtlichen Medien doch erst recht möglich sein. MD: Nun heißt es in den Eckpunkten: "Die Länder werden Elemente einer kollegialen Leitung der Anstalten unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung des Funktionsauftrages stärken." Das klingt nicht gerade nach einem kompletten Abschied vom Intendantenmodell. Raab: Über diesen Punkt haben wir lange diskutiert. Machen wir das mit einem Letztentscheidungsrecht des Intendanten wie im Saarland oder anders? Am Ende - und das war auch ein bisschen der Zeit geschuldet - haben wir uns entschieden, nicht jetzt schon detailliert festzuschreiben, was wie in welchem Streitfall von wem entschieden wird. Wichtig war den Ländern, die kollegiale Leitung als neues Führungsmodell vorzusehen. MD: Der Zukunftsrat regt zudem an, in der kollegialen Führungsstruktur eine eigene Position für die Kontrolle des Auftrags und Publikumsdialog zu schaffen. Raab: Das ist ein sehr kluger Vorschlag. Wir haben den Publikumsdialog ja mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag verpflichtend gemacht. Aber was jetzt die Anstalten machen, war nicht im Sinne des Gesetzgebers beziehungsweise reicht nicht aus. Die Anstalten haben den Dialog häufig an ihre Werbetöchter ausgelagert. Das sollte anders organisiert werden, mit einer gelebten Feedbackkultur an die Programmverantwortlichen. Wir wollen das jetzt verbindlicher umsetzen - gerne auch mit dem Vorschlag der Zukunftsrats. MD: Diese neue Führungsposition wäre ja auch für die Auftragserfüllung zuständig. Die wollen sie nun durch gesetzlich festgelegte Qualitätsmaßstäbe und Kriterien messbar und überprüfbar machen. Freuen Sie sich schon auf die Debatte, dass das einen Eingriff der Politik in die Programmhoheit der Anstalten darstellt? Raab: Nein, einen Eingriff in die Programmfreiheit darf es nicht geben. Eine Qualitätskontrolle verlangen aber auch Beitragszahlerinnen und -zahler. Unser Vorbild ist die Schweiz, wo das seit längerem über eine Stiftung funktioniert. Die misst sogar die Qualitätsmaßstäbe über alle Medien hinweg. Dort ist daran beispielsweise auch die Förderung der privaten Anbieter gekoppelt. Wir finden die Anregungen des Zukunftsrats dazu sehr interessant, gerade weil die Qualität der Öffentlich-Rechtlichen immer wieder in der Kritik steht. Es geht um Möglichkeiten, wie man hier objektivieren könnte. Wir werden das sicher nicht eins zu eins wie in der Schweiz machen. Aber der Ansatz ist sehr vielversprechend. MD: Viele Beitragszahler monieren auch die hohen Gehälter vor allem der Spitzenverdiener bei den Öffentlich-Rechtlichen. Diese sollen sich künftig stärker am öffentlichen Dienst orientieren, wobei der Zukunftsrat ausdrücklich vor "Gehaltspopulismus" warnt. Raab: Damit setzen wir auch eine Forderung der KEF um. Es geht dabei nicht nur um die viel diskutierten Intendanten- oder Direktorengehälter. Wir haben auch über die Honorare der Moderatoren gesprochen. Hier müssen die Anstalten viel transparenter werden. Der Zukunftsrat hat dazu beispielsweise ja auch geschrieben, dass bei Moderatoren, die ihre Sendungen wie Caren Miosga oder Maybrit Illner selbst produzieren, nicht die private Konkurrenz, sondern herausragende öffentlich-rechtliche Qualität der Maßstab sein müsse. Das unterstützen wir voll und ganz. MD: Im Eckpunktepapier steht zur gemeinsamen technischen Plattform für ARD, ZDF und Deutschlandradio, dies sei nur der "erste Schritt". Was ist hier das nächste Ziel? Raab: Wir brauchen eine wirkliche Interaktion und Partizipation aller Nutzerinnen und Nutzer inklusive Personalisierungsmöglichkeiten. Außerdem muss sich eine solche Plattform weiterentwickeln und Schnittstellen bilden können. Zum einen mit öffentlich-rechtlichen Partnern im Ausland, beispielsweise auf Ebene der European Broadcasting Union, zum anderen auch mit Dritten. Schauen Sie beispielsweise auf Rechercheverbünde, wo Öffentlich-Rechtliche und Zeitungsverlage kooperieren. Warum sollte so etwas nicht auch in einem Bereich wie Distribution möglich sein? Wir als Länder wären dafür offen, wenn man es gut organisiert. MD: Die Rundfunkkommission hat sich den ehrgeizigen Zeitplan gegeben, den Reformstaatsvertrag bis zum Herbst in trockenen Tüchern zu haben. Wir haben dieses Jahr drei neuralgische Landtagswahlen - wie optimistisch sind Sie, dass Sie das wirklich schaffen? Raab: Wir sind auf Basis der jetzt festgeschriebenen Eckpunkte optimistisch, dass wir im Herbst einen Reformstaatsvertrag so ausformuliert haben, dass er in die Anhörung gehen kann. MD: Welche Punkte der Reform sind denn heute schon textlich hinterlegt, also fertig? Raab: Die Länder haben in den vergangenen Monaten unabhängig vom Zukunftsrat gearbeitet. Wir haben deshalb zu fast allen Punkten bereits erste Regelungsentwürfe vorliegen. Diese müssen natürlich noch weiter beraten werden. Ein Beispiel ist die bereits angesprochene Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Momentan plant die ARD ihre Kompetenzzentren und keiner weiß, was das kostet. Wenn die ARD künftig Vergleichbares vorhat, muss zuvor eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen, die klar macht, was kostet das, was bringt das und wo führt das hin. Weitere Beispiele sind Verpflichtungen in verschiedenen Feldern zur stärkeren Zusammenarbeit, die Vergütung der außertariflichen Leitungs- und Führungsfunktionen oder auch die Vorgaben zur Entwicklung und zum Betrieb eines gemeinsamen technischen Plattformsystems. MD: Hat sich damit Ihr Stellvertreter in der Leitung der Rundfunkkommission, Sachsens Medienstaatsminister Oliver Schenk von der CDU, durchgesetzt und die erwartete leichte Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist vom Tisch? Raab: Nein. Wir haben die Frage, wie wir mit der anstehenden KEF-Empfehlung umgehen, sehr ernsthaft diskutiert. Wir streben alle eine verfassungsmäßig tragfähige Lösung an. Es gibt ein Einstimmigkeitsprinzip in der Rundfunkkommission und deshalb sind wir erst mal bemüht, eine Einstimmigkeit herbeizuführen. MD: Wie beurteilen Sie die Protokollnotiz aus Bayern zum Eckpunktepapier? Raab: Es steht jedem Land frei, ergänzende Erklärungen abzugeben. Wichtig ist, dass die vereinbarten Eckpunkte von allen 16 Ländern gemeinsam verabschiedet wurden. Damit haben wir eine gute Grundlage für die Debatten in den nächsten Wochen und Monaten.

Lesen Sie weiter auf www.KNA-News.de