Bundeskabinett macht Weg für gemeinnützigen Journalismus frei

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Berlin (KNA) Das Bundeskabinett hat den Weg für gemeinnützigen Journalismus freigemacht. Im Rahmen eines sogenannten Anwendungserlasses zur Abgabenordnung sollen Finanzämter künftig nicht-gewinnorientierte journalistische Angebote nach einheitlichen Kriterien beurteilen und ihnen die für gemeinnützige Organisationen geltenden steuerrechtlichen Erleichterungen zugestehen. Wie das in Steuerangelegenheiten federführende Bundesfinanzministerium dem KNA-Mediendienst bestätigte, würden die notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, so ein Sprecher. Dabei müsse noch eine Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Im Textentwurf, der der KNA vorliegt, heißt es: "Nicht gewinnorientierte Journalismus-Organisationen verfolgen in der Regel die Förderung der Bildung (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO), indem sie insbesondere durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zur Verfügung stellen." Dazu gehöre auch die parteipolitisch neutrale Mitwirkung an der Meinungsbildung. Das bloße Bereitstellen von Informationen ohne eigene journalistisch-redaktionelle Gestaltung stelle dagegen keine begünstigte journalistische Tätigkeit dar. Die Ampelkoalition hatte im Koalitionsvertrag "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" als Ziel formuliert. Der Schritt, dieses Ziel nicht durch eine gesetzliche Änderung der Abgabenordnung, sondern durch einen Verwaltungsakt als Allgemeinverfügung zu regeln, war allgemein erwartet worden. Der Initiativkreis "Forum Gemeinnütziger Journalismus", dem unter anderem Journalistengewerkschaften wie der Deutsche Journalistenverband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und das Netzwerk Recherche angehören, hatte bereits im Vorfeld kritisiert, dass weiter auf die "Förderung der Bildung" als Hauptmerkmal für die Gemeinnützigkeit abgestellt werde, dem die journalistische Tätigkeit untergeordnet sei. Zudem lasse sich ein solcher Anwendungserlass leichter ändern oder wieder zurücknehmen als eine gesetzliche Regelung, hieß es am Samstag bei einer Veranstaltung des Initiativkreises auf der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche. Ein Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ist kein eigenes Gesetz, sondern eine allgemeine Weisung an die Finanzämter, wie sie das entsprechende Gesetz anzuwenden haben. Die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner begrüßte die Entscheidung: "Wir haben lange dafür gekämpft, nun ist ein großer Schritt gemacht: Gemeinnützige journalistische Organisationen können auf eine erweiterte steuerliche Privilegierung hoffen." Angesichts des aktuellen Finanzierungsdrucks auf den Journalismus sei dies wichtiger denn je, so Rößner: "Diese Regelung ermöglicht eine zusätzliche Finanzierungsquelle, um eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten." Gemeinnützige Organisationen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Sie dürfen außerdem Spenden annehmen und dafür Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die dann wiederum von den Spendern als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden dürfen.

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