"Folgeaktivitäten" im Visier - Verfassungsschutz prüft "Compact"-Nachfolge-Magazin

Von Steffen Grimberg (KNA)

COMPACT-VERBOT - Vor einer Woche hat "Compact"-Herausgeber Jürgen Elsässer einen Nachfolger seines verbotenen Magazins vorgestellt: "Näncy", benannt nach Innenministerin Nancy Faeser. Zu den Lesern gehört auch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

| KNA Mediendienst

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Jürgen Elsässer

Foto: Sachelle Babbar/Imago/KNA

Berlin (KNA) Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft derzeit Aktivitäten im Umfeld des verbotenen "Compact"-Magazins. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet mögliche Folgeaktivitäten des verbotenen Vereins im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten", teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage des KNA-Mediendienstes mit. Die Macher des verbotenen "Compact"-Magazins hatten in der vergangenen Woche wie angekündigt als Ersatz ein neues Magazin veröffentlicht. Dieses ist nicht im Handel erhältlich, sondern nur als E-Paper, und muss individuell im Internet bestellt werden. Da der Verlag von "Compact" und weitere Unternehmen in seinem Umfeld unter das Verbot fallen, übernimmt der Berliner Verlag Sodenkamp & Lenz Produktion und Versand. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 16. Juli den Verlag hinter "Compact" und weitere verbundene Unternehmen auf Grundlage des Vereinsrechts verboten. Das in Anspielung auf Faeser "Näncy" betitelte Magazin wird weiterhin maßgeblich von "Compact"-Herausgeber Jürgen Elsässer bestimmt. Nach eigenen Angaben enthält es vor allem Inhalte, die für die August-Ausgabe von "Compact" vorgesehen waren. Laut Bundesinnenministerium (BMI) falle die Prüfung, inwieweit die neue Veröffentlichung ebenfalls einen Verstoß im Sinne des Paragraf 20 Vereinsgesetz darstelle, "in die Zuständigkeit der Brandenburger Strafverfolgungsbehörden". Zu möglichen weiteren Vereinsverboten äußere sich das BMI grundsätzlich nicht, um etwaige Maßnahmen nicht zu gefährden, so der Sprecher. Die AfD im brandenburgischen Falkensee hatte am Dienstag vergangener Woche zu einer Pressekonferenz eingeladen, auf der Elsässer und die den "Compact"-Verlag vertretenden Anwälte laut Einladungsschreiben "über die publizistische Zukunft der 'Compact'-Redaktion informieren" wollten. Aufgrund von Auflagen der Stadt Falkensee unterblieb dieser Auftritt. Der anwesende Elsässer hatte aber nach der AfD-Pressekonferenz die neue Publikation vor Sympathisanten angekündigt. "Compact" geht derzeit juristisch gegen das Verbot vor. Unter Experten ist die Wirksamkeit des Verbots einer durch den Grundgesetz-Artikel 5 geschützten Publikation mithilfe des Vereinsrechts umstritten. Zwar können im juristischen Sinne grundsätzlich auch Unternehmen wie Verlage unter das Vereinsrecht fallen. Der zu den Grundrechten gehörende Artikel 5 schreibt allerdings die Meinungs- und Pressefreiheit fest und verbietet jegliche Zensur. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) hat das BMI am Montag dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Stellungnahme übermittelt, in der ausgeführt werde, warum das verbotene Magazin einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle. Daher müsse nach Sicht des Ministeriums der Aspekt der Presse- und Meinungsfreiheit weniger wichtig bewertet werden. Auf Anfrage wollte sich das BMI nicht konkret dazu äußern: "Auch zum laufenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht", so der Sprecher. Der Verlag Sodenkamp & Lenz wurde 2020 von den Dramaturgen und Journalisten Hendrik Sodenkamp und Anselm Lenz gegründet. Hier erscheint auch die Wochenzeitung "Demokratischer Widerstand", die als Organ der Querdenkerbewegung gilt. Der Berliner Verfassungsschutz bezeichnet in seinem jüngsten Bericht die mit dem Blatt verbundene Gruppierung "Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand" (KDW) als "führenden Szene-Protagonisten" im Bereich der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates". Hierbei sei "Demokratischer Widerstand" tonangebend. "Mit ihrer Publikation trägt KDW weiterhin wesentlich zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Verschwörungserzählungen bei, durch die sie gezielt versucht, Menschen zu radikalisieren", heißt es in der vorab veröffentlichten Pressefassung des Berliner Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023. Bereits der Verfassungsschutzbericht 2022 stellte fest, dass zu den "zentralen Argumentationsmustern" des Blattes "die Gleichsetzung des demokratischen Verfassungsstaates mit einer Diktatur" gehöre.

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