Magdeburg (KNA) Die Ministerpräsidenten der Länder werden sich früher als bisher geplant mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Wie der sachsen-anhaltische Medienminister Rainer Robra (CDU) am Donnerstag vor der Enquete-Kommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks des Landtags in Magdeburg mitteilte, werden sich die Regierungschefs bereits am 26. September in einem sogenannten "Kaminformat" vertraulich über die Reformpläne austauschen. Endgültige Entscheidungen soll dann die turnusmäßige Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober unter sächsischem Vorsitz treffen. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 schloss Robra in diesem Zusammenhang definitiv aus. Zunächst müsse der Reformstaatsvertrag der Länder kommen, dann müsse die Finanzkommission KEF, die über den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunk entscheidet, "nochmals einstiegen", erklärte Robra bei der Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Reformkonzepts. "Der Bauplan steht, mit welchen Zahlen, müssen wir abwarten". Die KEF hatte eine Erhöhung des Beitrags ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat empfohlen. Sollte diese ausbleiben, drohe trotzdem keine Unterfinanzierung der Rundfunkanstalten, da diese auf ihre Rücklagen zurückgreifen könnten, so Robra, der auch Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt ist. Zu den wesentlichen Reformplänen gehört unter anderem eine Reduzierung der Sparten- und Digitalkanäle im Fernsehen sowie eine Neuordnung der Hörfunkwellen. Hier ist nach Robras Angaben eine Reduzierung um 23 Prozent von heute rund 70 auf dann 50 Radioprogramme geplant. So soll es künftig maximal vier Radiowellen pro ARD-Anstalt geben. Pro jeweils sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet kann ein weiteres Angebot auf Sendung gehen. Für Anstalten, die wie MDR, NDR und RBB für mehrere Bundesländer zuständig sind, würden noch Sonderreglungen diskutiert, sagte Robra. Die Länder wollen außerdem einen Medienrat als neues Aufsichtsgremium für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk einführen. Dieser soll aus sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen und prüfen, ob und wie ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) den ihnen übertragenen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen. Damit greifen die Länder einen Vorschlag des von ihnen eingesetzten Zukunftsrats auf, der eine stärkere externe Kontrolle empfohlen hatte. Wie dieser neue Medienrat gewählt werde, sei "noch nicht vollständig geklärt", sagte Robra. Er sei aber dagegen, dass das neue Gremium allein von den Bundesländern besetzt werde. Die Sender sollen außerdem eine gemeinsame Mediathek schaffen und ihre "Verpflichtung zur Zusammenarbeit" ausweiten. "Dazu gehört beispielsweise auch die gemeinsame Nutzung von Auslandsstudios, soweit nicht zwingende Gründe dagegenstehen", so Robra. Hiermit vollziehe sich ein Umdenken: Das öffentlich-rechtliche System werde nicht mehr in den drei Säulen ARD, ZDF und DLR gedacht, sondern als Einheit. "Zudem werden wir nicht wie bisher den Auftrag, sondern stärker seine Erfüllung diskutieren", so Robra. Insgesamt seien die Überlegungen bei den Ländern noch nicht abgeschlossen, sondern im Fluss, sagte Robra: "Ich bin einer von 16, wir müssen hier immer alle mitnehmen."