Berlin (KNA) Die Länder planen bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drastische Einschnitte beim Fernseh- und Hörfunkangebot. Wie nach der Sitzung der zuständigen Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch bekannt wurde, sollen 20 Hörfunkwellen und rund die Hälfte der zehn TV-Spartenkanäle wegfallen. Das bestätigten am Donnerstag für die Rundfunkkommission die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und ihr sächsischer Amtskollege Conrad Clemens (CDU). Welche Angebote gestrichen werden, können die Anstalten dabei selbst bestimmen. Bei den Spartenkanälen wie Arte, 3sat, Kinderkanal, Phoenix, ZDF neo, One oder tagesschau24 erwartet die Medienpolitik eine Reduzierung um vier bis fünf Angebote. Außerdem ist geplant, den Sportrechte-Etat von ARD und ZDF zu begrenzen und abzusenken. Der Rundfunkbeitrag wird nach den Plänen ab Januar 2025 nicht steigen, sondern zunächst beim aktuellen Betrag von 18,36 Euro pro Monat bleiben. Über eine Anpassung soll entschieden werden, wenn die Einsparungen greifen, die durch die geplanten Reformen erzielt werden. Die zuständige Beitragskommission KEF hatte ursprünglich eine Erhöhung des Beitrags um monatlich 58 Cent auf dann 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Nach Gesprächen mit den Intendanten, die für mehrere Stunden an der Sitzung der Rundfunkkommission teilnahmen, rechnen die Länder aktuell nicht mit einer Klage der Anstalten beim Bundesverfassungsgericht, wenn die Erhöhung ausgesetzt wird. Wie der Rundfunkbeitrag künftig ermittelt wird, soll auch neu geregelt werden. Hier ist eine sogenannte Indexierung vorgesehen, also eine Koppelung des Beitrags an die Preisentwicklung. Dazu kommt noch ein Rationalisierungsabschlag. Vor allem die ARD wird angehalten, das sogenannte Federführungsprinzip auszubauen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Hier soll künftig ein "Einer für alle"-Prinzip gelten, das die Bereiche Verwaltung, Personal und Programm umfasst. Auch das Verbot der umstrittenen "Presseähnlichkeit" von Online-Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen soll verschärft werden. Alle vorgesehenen Änderungen sind bislang Vorschläge, über die die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden müssen. Diese treffen sich dazu in der kommenden Woche. Die dann beschlossenen Änderungen gehen anschließend in eine öffentliche, zweiwöchige Online-Anhörung. Eine endgültige Entscheidung soll bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. bis 25. Oktober in Leipzig fallen. Danach müssen noch alle 16 Landtage dem Reformpaket zustimmen, das dann im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.