Auf der Suche nach juristisch umsetzbaren Vorschlägen - Rundfunkreform hängt weiter an der Finanzfrage

Von Steffen Grimberg (KNA)

RUNDFUNKBEITRAG - Eigentlich schien die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossene Sache. Doch damit die Einigung umgesetzt werden kann, muss zunächst die Frage nach dem Beitrag geklärt werden.

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Rundfunkreform

Foto: KNA/KNA

Berlin (KNA) Am vergangenen Freitag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf eines Reformstaatsvertrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio beschlossen. Doch ob die darin enthaltenen Neuregelungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt weiterhin eng an eine Einigung über die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems geknüpft. Darüber wollen die Länderchefs bei ihrer nächsten Sitzung im Dezember beraten. Der 12. Dezember 2024 dürfte somit ein Schicksalstag für die deutsche Medienpolitik werden. Wie es im Beschlussprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 25. Oktober unter Punkt 3 heißt, nehmen sie "in Aussicht, zu dem als Anlage beigefügten Staatsvertragsentwurf spätestens im Dezember die notwendigen Unterrichtungen der Landesparlamente zu beginnen". Und weiter: "Gleiches gilt, soweit bis dahin eine Verständigung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erzielt wurde." Das heißt, erst nach dem Beschluss in der MPK im Dezember wird die vorgeschriebene Vorunterrichtung der Landtage starten, die eine Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist. Bis dahin wollen die Länder eine Lösung für die beiden Kardinalfragen der Rundfunkfinanzierung finden - einerseits die Frage, wie umgehen mit der eigentlich bereits seit Februar vorliegenden verbindlichen Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag zum 1. Januar 2025 von heute 18,36 Euro im Monat um 58 Cent auf dann 18,94 Euro anzuheben. Und zweitens gleichzeitig den vergangene Woche verkündeten "Systemwechsel" bei der Beitragsfinanzierung umzusetzen, der eine bislang alle vier Jahre durch alle 16 Bundesländer zu beschließende Entscheidung über eine Beitragsanpassung obsolet machen soll. So wollen die Länder "die politische Temperatur" bei der Diskussion um den Beitrag "herunterfahren", wie es der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bei der Präsentation des Beschlusses nach der MPK in Leipzig formulierte Wie genau das funktionieren soll, ist noch offen. Ein weit gediehener Vorschlag der Rundfunkkommission fand nicht die Zustimmung aller Länder. Danach würde die KEF wie bisher die Finanzbedarfs-Anmeldungen der Anstalten prüfen, korrigieren und dann wie bisher die Beitragshöhe ermitteln. Der dabei herauskommende neue Betrag sollte dann mit der Summe verglichen werden, die sich ergibt, wenn der zuvor bestehende "alte" Beitrag auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben wird. Um hier einen gewissen Spardruck zu erzeugen, sollte dabei noch ein sogenannter Rationalisierungsabschlag abgezogen werden. Die Idee dahinter war wie folgt: Wenn der "neu" ermittelte Beitrag nicht den fortgeschriebenen übersteigt oder sogar niedriger ausfällt, sollte dieser Beitrag automatisch gelten und auf dem Verordnungswege in Kraft gesetzt werden. Die Landtage wären in einem solchen Fall nur noch am Verfahren zu beteiligen, wenn der neue durch die KEF ermittelte Beitrag höher als die Fortschreibung inklusive Spar-Abschlag ausfällt. Die Hoffnung dahinter: Durch den einberechneten Rationalisierungsabschlag würde der Beitrag selbst bei einer Erhöhung immer unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate steigen. Auch wenn dieser Vorstoß vorläufig nicht umsetzbar scheint, weil er unter anderem an die Bedingung gekoppelt war, die aktuelle KEF-Empfehlung umzusetzen, also den Beitrag zum 1. Januar 2025 zu erhöhen, sagte Schweitzer am Freitag: "Wir sind nah an einer Lösung. Ich bin optimistisch, dass wir spätestens im Dezember alle diese Fragen werden beantworten können." Ziel sei, dass die Anstalten verlässliche Rahmenbedingungen für heute und morgen spüren", so Schweitzer. Auch dabei scheint eine Regelung auf dem Verordnungsweg im Mittelpunkt zu stehen. Einen solchen Weg hatte auch das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen zum Beitragsverfahren in den Jahren 2017 und 2021 empfohlen. Insider gehen davon aus, dass jetzt die Idee eines zweijährigen Moratoriums wieder auf dem Tisch liegt und die KEF den Auftrag erhalten könnte, den Beitrag ab 2027 neu zu berechnen. Bei den Beratungen der Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche schien nach Informationen des KNA-Mediendienstes zunächst sogar ein Durchbruch für eine Beitragsanpassung in der von der KEF empfohlenen Höhe zum 1.1. 2026 in erreichbare Nähe gerückt. Dies sei aber an Sachsen-Anhalt gescheitert, wo im Frühjahr oder Sommer 2026 ein neuer Landtag gewählt wird. Der dortige Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte eine Beitragserhöhung bislang immer vehement abgelehnt. Die Rundfunkkommission soll den Ländern nun bis zur Sitzung im Dezember konkrete, juristisch umsetzbare Vorschläge machen.

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