Zoff in Blau-weiß - Rechungshof: Bayerische Landesmedienanstalt überfinanziert

Von Steffen Grimberg (KNA)

LANDESMEDIENANSTALTEN - Der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert Finanzausstattung und zu hohe Gehälter bei der aus dem Rundfunkbeitrag gespeisten Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die BLM weist die Befunde umgehend zurück.

| KNA Mediendienst

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Foto: -/Bayerische Landeszentrale für neue Medien/KNA

München/Berlin (KNA) Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat die Finanzierung der für die Privatrundfunk-Regulierung zuständigen bayerischen Landesmedienanstalt massiv kritisiert. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme heißt es, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) sei seit vielen Jahren strukturell überfinanziert. Die BLM erhält aktuell rund 26 Millionen Euro aus dem Rundfunkbeitrag und ist laut ORH damit die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. In einer sogenannten Beratenden Äußerung empfiehlt der ORH, das bestehende Finanzierungssystem der BLM zu überdenken und ihre Aufgaben generell zu überprüfen. Die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität zeigten, dass die BLM strukturell überfinanziert ist. Der Rechnungshof kritisiert auch das Gehaltsgefüge der BLM als zu hoch. Hier solle sich die BLM "generell am öffentlichen Dienst orientieren". Die Gehälter bei der BLM lägen sowohl im tariflichen wie im außertariflichen (AT) Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern, so der ORH. So habe das Gehalt eines früheren BLM-Chefs im Jahr 2020 bei 320.000 Euro gelegen und sei seit 2015 um 36,8 Prozent gestiegen. Der aktuelle Präsident der BLM, Thorsten Schmiege, erhält dagegen deutlich weniger. Sein Gehalt lag laut BLM-Geschäftsbericht 2023 bei knapp 230.000 Euro inklusive Sachbezügen. Die Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt. Sie erhalten jeweils 1,89 Prozent der Beitragseinnahmen der ihnen vom regionalen Zuständigkeitsgebiet entsprechenden öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die BLM ist laut ORH aber die einzige Medienanstalt in Deutschland, die diesen Anteil vollständig zugewiesen bekomme. Bei anderen Anstalten werden bestimmte Summen im Rahmen des sogenannten Vorwegabzugs zweckgebunden für andere Aufgaben verwendet, überschüssige Mittel müssen an die jeweilige ARD-Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Der ORH forderte die Bayerische Staatsregierung auf, sich für vergleichbare Regelungen zum Vorwegabzug oder zu Rückflüssen einsetzen. Der ORH bemängelt außerdem fehlende Prüfungsrechte in den Satzungen von Beteiligungsgesellschaften der BLM. Auch bei den Zuwendungsverfahren zur Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten sowie der technischen Infrastruktur von lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunkangeboten seien Mängel festgestellt worden. Die BLM bestätigte auf KNA-Anfrage zwar, die reichste Medienanstalt Deutschlands zu sein. Laut BLM fände aber auch bei den Landesmedienanstalten der Länder Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland kein Vorwegabzug statt. Außerdem läge die Vergütung der Spitzenpositionen bei der BLM unter den beim Bayerischen Rundfunk gezahlten Summen. "Fakt ist, dass die Vergütungen aller BR-Direktoren 2023 (teilweise deutlich) über dem Gehalt des BLM-Präsidenten liegen", so die BLM. Die Empfehlung des ORH seien "insofern nicht plausibel". Im Zuge der Rundfunkreform ist allerdings geplant, die Gehälter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig auch an denen des öffentlichen Dienstes zu orientieren. Zum Thema Förderung heißt es, die BLM werde "bei Veranstaltungen und Förderungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben tätig". Diese seien im "umfassenden Aufgabenkatalog" im Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes geregelt. "Eine Konkretisierung, wo die BLM den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verlassen haben sollte, hat der ORH nicht vorgenommen", kritisiert die BLM-Stellungnahme. Die BLM ist anders als die Medienanstalten in anderen Bundesländern auch selbst Rundfunkveranstalter. Da laut der bayerischen Verfassung kommerzielles Radio und Fernsehen nur in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben darf, ist die BLM formal Träger der kommerziellen Rundfunkangebote in Bayern und organisiert die Beiträge der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern. Die in Bayern ansässigen nationalen Sender ProSieben, Sat.1 oder RTL2 sind in anderen Bundesländern und nicht von der BLM lizenziert.

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