Kompromiss beim Rundfunkbeitrag wackelt

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird sich am Mittwoch nicht mit der Höhe des Rundfunkbeitrags befassen. Auch die erzielte Einigung zur Neuregelung des Beitragsverfahrens steht wieder auf der Kippe.

| KNA Mediendienst

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Foto: Archiv/KNA

Berlin (KNA) Die Regierungschefs der Länder beraten ab Mittwoch bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz des Jahres in Berlin über neue Regeln zur Festlegung des Rundfunkbeitrags. Ob es dabei zu einer Einigung kommt, ist fraglich. Zwar liegt ein von Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der zuständigen Rundfunkkommission der Länder erarbeitetes Konzept vor. Da ARD und ZDF aber wegen der ausbleibenden Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 das Bundesverfassungsgericht angerufen haben, bröckelt der ohnehin schwierige Kompromiss im Länderkreis. Mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Mainzer Regierungschef Alexander Schweitzer (SPD) und sein sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer (CDU), hatten die Mitte November eingereichte Klage der öffentlich-rechtlichen Anstalten als wenig hilfreich kritisiert, da nun die Bereitschaft der dem Rundfunkbeitrag kritisch gegenüberstehenden Länder sinke, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die für die Beitragsfestsetzung zuständige Kommission KEF hatte bereits im Februar eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf dann 18,94 im Monat empfohlen. Diese hatten aber mehrere Bundesländer, allen voran Sachsen-Anhalt und Bayern, kategorisch ausgeschlossen. Für eine entsprechende Festsetzung ist Einstimmigkeit im Kreis der 16 Bundesländer nötig. Daher soll das Thema Beitragserhöhung bei der Ministerpräsidentenkonferenz nicht auf der Tagesordnung stehen. Verhandelt wird dagegen über ein neues Verfahren für künftige Beitragsanpassungen. Dabei sollen Beitragserhöhungen nur noch von allen 16 Landtagen bestätigt werden müssen, wenn diese fünf Prozent oder mehr betragen. Bei geringer ausfallenden Anpassungen ist ein Widerspruchsrecht vorgesehen. So müssten bei Erhöhungen bis 2 Prozent drei und bei Erhöhungen zwischen 2 und 3,5 Prozent zwei Länder widersprechen. Zwischen 3,5 und 5 Prozent reicht die Gegenstimme eines Landes. Die Länderchefs wollen in Berlin außerdem den bereits bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober ausgehandelten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschließen. Hier gilt die Zustimmung trotz der Uneinigkeit in Sachen Beitrag als gesichert.

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