München (KNA) Der Automobilhersteller Tesla muss den Whistleblower Lukasz Krupski teilweise finanziell entschädigen und seine Gerichtskosten zahlen. Das hat am Mittwoch vergangener Woche das Bezirksgericht von Buskerud in Norwegen beschlossen. Es bestätigte auch Krupskis Status als Whistleblower, der Daten mit hoher Relevanz öffentlich gemacht habe. Krupski hatte 2023 einen riesigen Datensatz des Automobil-Herstellers über Unfälle beim autonomen Fahren veröffentlicht. Die Auseinandersetzung zwischen Tesla und Krupski dauert nun bereits mehr als vier Jahre; die von ihm veröffentlichten Daten beschäftigen Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern. Es ist ein wichtiger Erfolg für Krupski, der seit Oktober 2018 bei Tesla als Service-Techniker arbeitete, ehe ihm nach einer langen Krankheitsphase im März 2022 gekündigt wurde. Die nun festgesetzte Entschädigung beläuft sich auf umgerechnet mehr als 13.000 Euro, die Gerichtskosten auf rund 170.000 Euro. Abgewiesen hat das Gericht laut dem Urteil, das dem KNA-Mediendienst vorliegt, weitere Forderungen nach Entschädigungszahlungen wegen Verdienstausfall, entgangener Beteiligungen und künftiger Schäden. Krupski selbst sagte, er habe "alles riskiert, um für Wahrheit, Rechtsstaatlichkeit, Rechenschaftspflicht und öffentliche Sicherheit auf unseren Straßen einzutreten". Seit Jahren hatte sich der 39-jährige Lukasz Krupski bemüht, über Sicherheitsmängel bei Tesla aufzuklären. Als er im März 2019 ein Feuer bei einer Fahrzeugpräsentation löschte, sich dabei verletzte, und eine Katastrophe verhinderte, beglückwünschte ihn Tesla-Chef Elon Musk persönlich und fragte ihn nach Verbesserungsvorschlägen. Krupski benannte Musk eine Reihe von Mängeln. Doch statt Verbesserungen erlebte er nach eigenen Angaben Mobbing und Ausgrenzung. Ihm wurde mit Kündigung gedroht. Krupski wandte sich an die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Als das nichts half und er zusätzlich an einen ungeschützten 100 Gigabyte umfassenden Datensatz von Tesla über Sicherheitsmängel bei bestimmten Fahrzeugen kam, ging er über das "Handelsblatt" anonym an die Öffentlichkeit. Das Datenleck beinhaltete viele private Angaben über Kunden, dazu medizinische Angaben und Gehaltsabrechnungen von Tesla-Mitarbeitern, es fanden sich sogar persönliche Daten von Elon Musk. Datenschützer in mehreren Ländern ermitteln seitdem zu dem Fall. Das "Handelsblatt" berichtete ab Mai 2023 in einer Titelgeschichte und in zahlreichen nachfolgenden Artikeln über die Enthüllungen und setzte ein eigenes Team von Reportern über mehrere Monate an eine der größten Recherchen in der Geschichte der deutschen Wirtschaftszeitung. Dabei ging es nicht nur um das Datenleck selbst, sondern vor allem auch um Sicherheitsmängel bei selbstfahrenden Fahrzeugen - mitunter mit Todesfolge. Tesla reagierte wie viele Unternehmen mit einer Diskreditierungskampagne und bezeichnete den anonymen Informanten als einen "verärgerten ehemaligen Mitarbeiter". Das Unternehmen war Krupski offenbar aufgrund interner Nachforschungen auf die Spur gekommen. Nach der Veröffentlichung im "Handelsblatt" wurde auf Betreiben von Tesla seine Wohnung von der Polizei durchsucht, die Computer, Telefon und Datenträger beschlagnahmte. Im Herbst 2023 outete sich Krupski als Whistleblower. Die Organisation "Blueprint for Free Speech" zeichnete ihn im gleichen Jahr mit dem "Blueprint Europe Whistleblowing Prize" aus, weil er Sicherheitsmängel transparent gemacht habe. Tesla dagegen warf ihm vor, er habe die Daten gestohlen. Krupski selbst argumentierte, die Daten gehörten an die Öffentlichkeit. Zudem seien sie ungeschützt zugänglich gewesen. Tesla ging im Mai 2023 gerichtlich gegen ihn wegen des angeblichen Datenklaus vor und bekam Recht. Krupski legte vor Gericht Einspruch ein, gewann den Prozess im Juli 2024 und behielt den Zugriff auf die Daten. Kruspski wiederum hatte im November 2023 mit Unterstützung des norwegischen Staates selbst auch gegen Tesla geklagt, damit sein Status als Whistleblower gerichtlich festgestellt wird. Denn dadurch sei er künftig vor einer weiteren juristischen Verfolgung durch Tesla geschützt, sagte Krupski dem KNA-Mediendienst nach dem nun ergangenen Urteil zu seinen Gunsten. Tesla reagierte nicht auf mehrmalige Anfragen von KNA nach einer Stellungnahme zum Verfahren und dem Urteil, etwa zur Frage, ob Tesla Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das sei dagegen in dem früheren Verfahren passiert, sagt Krupski, in dem ihm bereits im Juli eine finanzielle Entschädigung zugesprochen wurde. Das Geld sei ihm bislang nicht ausgezahlt worden, weil Tesla dagegen Rechtsmittel eingelegt habe. Damals hatte das Bezirksgericht Buskerud aber auch geurteilt, er dürfe die 100 Gigabyte Daten, die er aus der Firmendatenbank kopierte, weiter nutzen. Dieses sei von seinem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, selbst wenn der Kopiervorgang an sich gesetzeswidrig war. Diesen Teil des Urteils habe Tesla übrigens nicht angefochten, sagt Krupski. Es ist eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath, die weltweit für Aufsehen sorgte. "Man versus Musk" titelte die "New York Times" schon im November 2023. Die britische BBC, der Londoner "Guardian" und andere Publikationen berichteten. Dabei ging es nicht nur um das Datenleck selbst, sondern vor allem auch um Sicherheitsmängel in der Technik der selbstfahrenden Fahrzeuge - mitunter mit Todesfolge. Die Autopilot-Technik ist eines der Zukunftsversprechen der E-Mobilität, nach den Enthüllungen über die Sicherheitsmängel sind aktuell Gerichtsverfahren und Ermittlungen von Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern in Europa und in den USA anhängig. Eines dieser Verfahren hat die Datenschutzbehörde in Brandenburg geführt. Dort heißt es auf Anfrage des KNA-Mediendienstes, dieses und andere Verfahren würden mittlerweile zentral von der niederländischen Datenschutzbehörde geleitet. Ein Ergebnis der Ermittlungen liegt bislang nicht vor. "Tesla hat mir das Leben zur Hölle gemacht, nachdem ich Bedenken über ernsthafte Sicherheitsprobleme innerhalb des Unternehmens geäußert habe", sagte Krupski dem "Handelsblatt". "Ich habe versucht, in gutem Glauben zu handeln, aber stattdessen war ich mit Vergeltungsmaßnahmen, Degradierung und Isolation konfrontiert." Besonders schwerwiegend, so Krupski, seien Kundenreklamationen über Tesla-Fahrzeuge, die unerwartet beschleunigten oder bremsten, wenn ihre Autopilot-Funktion eingeschaltet sei. In den "Tesla-Files" sind zahlreiche Kollisionen und andere Unfälle dieser Art gemeldet. Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch vergangener Woche sagte Lukasz Krupski dem KNA-Mediendienst, das Urteil sei ein "wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit". Er habe auf diesen Moment seit Jahren gewartet. Noch wichtiger als die finanzielle Entschädigung sei für ihn die Wiederherstellung seiner Reputation und die Anerkennung als Whistleblower. "Diese Anerkennung ermöglicht es mir, mit meinem Leben weiterzumachen, in dem Wissen, dass ich jetzt rechtlich geschützt bin. Das Geld kann ich in gewisser Weise immer bekommen, aber einen zerstörten Ruf und eine zerstörte Karriere nicht." Dies sei ein bedeutender Fortschritt, nicht nur für ihn selbst, sondern auch im Hinblick auf die umfassendere Bedeutung von Whistleblowing und Rechenschaftspflicht von Unternehmen. "Es ermutigt Mitarbeiter und andere, einen Schritt nach vorne zu machen", sagte Krupski: "Solange ich verantwortungsbewusst und gewissenhaft handle, kann ich ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen mit Behörden und Medien zusammenarbeiten." Und fügte eine Hoffnung an: "Vielleicht könnten sogar die Behörden in den USA dies jetzt anders sehen." Die Entschädigung erleichtere ihn allerdings auch, weil er im teuren Norwegen alle persönlichen Rücklagen aufgebraucht habe und nur eine geringe finanzielle Unterstützung erhalte. Um sein Leben zu finanzieren, hat Krupski jetzt eine Crowdfunding-Kampagne gestartet. Der Leiter des Investigativteams beim "Handelsblatt", Sönke Iwersen, wollte zur Frage, ob die Zeitung aufgrund des Urteils ebenfalls erleichtert sei, keine Stellung nehmen. Seine Begründung: "Wir sind hier ja Berichterstatter und nicht Partei."