Berlin (KNA) Die Planungen von ARD, ZDF und RTL für die sogenannten Kanzler-Duelle vor den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 geraten immer mehr in die Kritik. Nach aktuellem Stand sollen bei den zwei geplanten Terminen im öffentlich-rechtlichen und im privaten Fernsehen nur die Kanzlerkandidaten von SPD und CDU, Olaf Scholz und Friedrich Merz, gegeneinander antreten. Den Anfang wollen am Sonntag, den 9. Februar, ARD und ZDF machen. Die 90 Minuten auf dem "Tatort"-Sendeplatz werden Sandra Maischberger und für die ARD und Maybrit Illner für das ZDF moderieren. Eine Woche später, am 16. Februar, treffen sich Scholz und Merz dann bei RTL wieder, die Moderation übernehmen hier TV-Allrounder Günther Jauch und die früheren ARD-Journalistin Pinar Atalay. Bei der Privatsendergruppe sollen auch der Nachrichtenkanal n-tv und das Videoangebot der Zeitschrift "Stern", die ebenfalls zur RTL-Mediengruppe gehören, die Duelle übertragen. Sowohl die Grünen wie die AfD lehnen diese Pläne ab. Die AfD hat darüber hinaus angekündigt, den Fall juristisch prüfen zu lassen. Beide Parteien fordern von den Sendern ein "Triell" wie vor den letzten Bundestagswahlen, an dem drei Kandidaten teilnehmen. Nach Grünen-Lesart müsse hierbei neben Scholz und Merz ihr Kanzlerkandidat Robert Habeck eingeladen werden. Die AfD fordert, die drei Parteien mit den besten Umfragewerten einzuladen - derzeit also neben Merz und Scholz ihre Kanzlerkandidatin Alice Weidel. Zu Begründung verweist die AfD darauf, dass sie nach den aktuellen Wahlumfragen aller Meinungsforschungsinstitute klar vor der SPD auf Platz 2 liege. Die Grünen wiederum erinnerten daran, dass 2021 die Dreierrunden zwischen ihrer damaligen Kanzlerkandidatin, der heutigen Außenministerin Annalena Baerbock, Olaf Scholz und Armin Laschet für die CDU zu einem Zeitpunkt vereinbart wurden, als die SPD in den Umfragen hinter den Grünen auf Platz 3 rangierte. 2021 hatten im Vorfeld der Wahlen am 26. September drei Trielle bei ARD/ZDF, RTL/n-tv und ProSiebenSat.1 stattgefunden. Die Sendergruppe ProSiebenSat.1 will erst im neuen Jahr die eigene Planung zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 präsentieren. "Sagt mal, ARD und ZDF, ist das wirklich ernst gemeint? Nur SPD und CDU einzuladen? Mit freundlicher Unterstützung zurück zur GroKo? Oder was für ein Land soll das abbilden?", hatte bereits am Montag nach dem ersten Bekanntwerden der Senderpläne die Ko-Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, auf X gepostet. Mit Blick auf die aktuellen Umfrage-Werte drängt sich statt einer Wiederauflage des "Triells" ohnehin eher eine Viererkonstellation auf. Doch dieses Szenario wird aktuell von keiner Partei gefordert. Nach Berichten von TableMedia soll die aktuelle Planung allerdings nicht auf die beteiligten Sender, sondern auf den Kanzler zurückgehen. Demnach habe Scholz eine Dreierrunde abgelehnt und durchblicken lassen, nur für eine Duell-Konstellation mit Merz zur Verfügung zu stehen. Von der ARD hieß es dagegen am Donnerstag auf Anfrage, sie habe ihr "redaktionelles Konzept vollständig unabhängig von jeglichen Bedingungen oder Einflussnahmen der Politikerinnen und Politiker entwickelt". ARD und ZDF hatte bereits am Dienstag mitgeteilt, neben der in einer Sender-Pressemitteilung als "Das Duell - Scholz gegen Merz" gelabelten Runde sei ein weiteres gemeinsames Duell geplant, zu dem Habeck und Weidel angefragt seien. Auch RTL befindet sich nach eigenen Angaben mit den Kanzler- und Spitzenkandidaten der anderen Parteien in Gesprächen zu "weiteren Duell-Kombinationen". ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten rechtfertigte am Mittwoch die Planungen ihres Hauses. Natürlich wäre auch eine Viererrunde "denkbar gewesen", sagte Schausten dem Medienmagazin "medias res" vom Deutschlandfunk. Doch es gebe bereits Sendungen wie die traditionelle "Elefantenrunde" der Spitzenkandidaten vor der Wahl und ein ZDF-Bürgerforum, "wo die vier ja schon vorkommen". Daher habe man redaktionell entschieden, "dass die vertiefende Information in zweimal 90 Minuten für die Zuschauer eine bessere und intensivere Vertiefung" böten "als einmal eine Sendung mit vier Kandidaten", so Schausten mit Blick auf das zweite geplante Duell zwischen Habeck und Weidel. Habeck hatte allerdings so umgehend wie erwartungsgemäß gleich nach der Sender-Pressemitteilung vom Dienstag über einen Sprecher erklärt, für ein Duell mit Weidel nicht zur Verfügung zu stehen. Dies habe man bereits lange im Vorfeld ausgeschlossen, heißt es bei den Grünen. Umso unverständlicher sei, dass ARD und ZDF dennoch zwei Monate vor dem Wahltermin eine entsprechende Einladung aussprächen und gleich per Pressemitteilung öffentlich machten. Dies komme einem Eingriff in den Wahlkampf gleich. Die ARD weist diese Darstellung zurück, erklärt allerdings lediglich, es habe keine "förmliche" Absage Habecks im Vorfeld gegeben, was wiederum Interpretationsspielräume offenlässt. Auf Anfrage des KNA-Mediendienstes zur Art und Weise der Kontakte zu Habeck und seinem Team teilte die Pressestelle der ARD-Programmdirektion mit: "Wir haben eine schriftliche Einladung an Robert Habeck und Alice Weidel verschickt und haben bislang keine schriftliche Antwort auf diese Einladung erhalten". Nach der deutschen Rechtslage haben sich Sender - allen voran die öffentlich-rechtlichen - anders als die Presse wegen der "Suggestivkraft von Bild und Ton" tunlichst jeder Einflussnahme im Wahlkampf zu enthalten, damit alle Parteien die gleichen Chancen haben. Daher verfahren die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio in ihrer Berichterstattung nach dem Prinzip der "Abgestuften Chancengleichheit". Dieses war 1962 auf Betreiben der FDP vom Bundesverfassungsgericht entwickelt worden, um den Umgang der öffentlich-rechtlichen Sender mit Parteien vor Wahlen zu regeln. Hintergrund waren damals Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, bei denen sich die Freidemokraten nicht genügend vom WDR berücksichtigt fühlten und dagegen klagten. Bei der "Abgestuften Chancengleichheit" wird die aktuelle Bedeutung der kandidierenden Parteien ermittelt. Dazu werden die Ergebnisse der letzten vergleichbaren Wahlen und aktueller Umfragen herangezogen. Dazu kommen weitere Kriterien, etwa wie lange es eine Partei schon gibt oder wie regelmäßig sie an Wahlen teilnimmt. Nach diesen Kriterien werden die Parteien in verschiedene Kategorien eingeteilt. Alle in einer Kategorie eingestuften Parteien müssen vergleichbar behandelt werden. Zwischen den Kategorien ist dagegen eine Abstufung - also eine unterschiedliche Berücksichtigung der Parteien bei TV-Wahlsendungen wie Duellen, Elefantenrunden oder Wahlarenen - zulässig. 2002 schaffte es die FDP deshalb nicht, Guido Westerwelle als dritten Mann in das erste Kanzlerduell im Deutschen Fernsehen zwischen Edmund Stoiber (CSU) und Gerhard Schröder (SPD) vor den Bundestagswahlen im September 2002 zu klagen. In diesem Jahr war dagegen das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erfolgreich, sich die Teilnahme an der ARD-"Wahlarena" vor den Europawahlen im Juni zu erstreiten. Die Sender hatten argumentiert, da es in der Sendung vor allem um einen Rückblick auf die Arbeit im EU-Parlaments gehen sollte, sei eine Teilnahme des erst im Januar 2024 als Partei gegründeten BSW nicht sinnvoll. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied unter anderem mit Blick auf die aktuellen Umfragewerte des BSW anders, da die vergleichbar starken Linken und die FDP eingeladen waren.