Berlin (KNA) Der Deutsche Presserat hat die Redaktionen der "Bild"-Zeitung und der "B.Z." wegen der Berichterstattung über eine Berliner Polizistin gerügt. Die "Bild"-Zeitung hatte Ende vergangenen Jahres berichtet, die Frau habe zwei Kollegen sexuell missbraucht. Wie der "Tagesspiegel" in dieser Woche aufgedeckt hatte, waren sowohl die Vorwürfe gegen die Polizistin als auch die Behauptung, sie sei eine Trans-Frau, falsch. Weil die Redaktionen die Identität enthüllt hätten, liege ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor. Außerdem habe die Berichterstattung die Unschuldsvermutung verletzt. Zwei weitere Rügen erhielt das Online-Angebot der "Bild"-Zeitung wegen der Berichterstattung über den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt. Die Veröffentlichung eines Videos, das die Todesfahrt und damit das Sterben der Opfer zeige, verletze deren Würde. Die Grenze zur Sensationsberichterstattung sei überschritten, so der Presserat. Außerdem sei die Echtheit des Videos zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht sichergestellt gewesen, was ebenfalls gegen den Pressekodex verstoße. Auch die Opferzahlen, die die Zeitung zwischenzeitlich verbreitet habe, sei unbelegt gewesen, was die Redaktion nicht deutlich gemacht habe. Eine weitere Rüge gab es für das Springer-Medium wegen einer falschen Bildunterschrift zu Ausschreitungen rund um ein Fußballspiel in Amsterdam. Dort waren israelische Fans angegriffen worden. Ein Foto, das den Angriff dokumentieren sollte, zeigte aber den Angriff dreier israelischer Fans auf einen Niederländer. Die "Bild"-Zeitung habe dem Presserat gegenüber eine Korrektur des Fehlers abgelehnt, so das Gremium. Weitere Rügen erhielt die Zeitung wegen irreführender Berichterstattung über Bürgergeld-Bezieher, wegen der Offenbarung der Identität der Kinder eines Vergewaltigungsopfers, des Vaters eines Tatverdächtigen, eines Verdächtigen in einem Mordfall und eines verunglückten Ehepaares. Zahlreiche Medien erhielten darüber hinaus Rügen, weil sie geschäftliche Eigeninteressen nicht deutlich gemacht haben, Schleichwerbung veröffentlichten oder für eigene Produkte geworben haben. Der Online-Auftritt der "Berliner Zeitung" wurde für einen spekulativen Gastbeitrag zu Corona-Impfungen gerügt, der "Nordkurier", weil er einer Agenturjournalistin eine politische Aussage in einen Text hereinredigiert hat, die diese nie getätigt hatte. Die "taz" erhielt eine Rüge für die Aussage, Polizisten seien "die von der Gesellschaft beauftragte Mörder in Uniform". Der "Hamburger Morgenpost" wirft der Presserat eine Falschdarstellung über eine entlassene Staatssekretärin vor, die angeblich ihr Amt als Richterin wegen einer radikalen Äußerung zur Vernichtung Israels verloren habe. Tatsächlich verlor sie ihr Amt als Staatssekretärin wegen eines israelkritischen Beitrags, der aber nicht die Vernichtung Israels zum Gegenstand hatte. Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex', ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat. Insgesamt sprachen die Mitglieder 24 Rügen, 29 Missbilligungen und 32 Hinweise aus. 49 Beschwerden waren als unbegründet zurückgewiesen worden.