Die Tage der wegweisenden Urteile - Gerichte legen Urheberrecht zunehmend zugunsten von KI-Firmen aus

Von Jana Ballweber (KNA)

URHEBERRECHT - KI-Entwicklung und das klassische Urheberrecht vertragen sich meist nicht besonders gut. In zahlreichen Klagen müssen Gerichte abwägen, welche Nutzung geschützten Materials noch zulässig sein soll. Inzwischen zeigt sich ein deutlicher Trend.

| KNA Mediendienst

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Urheberrecht für Bücher

Foto: bodenseebilder.de/Imago/KNA

Bonn (KNA) Der Streit ums Urheberrecht ist deutlich älter als die vielfältigen Technologien, die heute gerne unter dem Begriff Künstliche Intelligenz zusammengefasst werden. Dennoch war der Kampf schon lange nicht mehr so erbittert wie seit dem Start des jüngsten KI-Hypes 2022. Unzählige Gerichtsverfahren gegen KI-Firmen sind vor allem in den USA anhängig. Buchautoren und Fotografen, aber auch ganze Medienunternehmen wehren sich dagegen, dass ihre Werke ohne ihr Einverständnis und ohne Gegenleistung für die Entwicklung von KI herangezogen werden. In der vergangenen Woche sind einige dieser Prozesse zu Ende gegangen - meist mit glücklicherem Ausgang für die KI-Unternehmen. Drei Autoren hatten etwa Anthropic verklagt, das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude. Anthropic hatte sowohl Bücher von illegalen Webseiten heruntergeladen, als auch gedruckte Bücher gekauft, digitalisiert und dann für die Entwicklung der eigenen KI-Modelle eingesetzt. Während ersteres weiterhin illegal bleibt, billigte ein kalifornisches Gericht die Praxis der Buch-Digitalisierung. Kritik hatte Anthropic vor allem deshalb auf sich gezogen, weil die gedruckten Werke nach dem Einscannen vernichtet worden waren - eine gigantische Ressourcenverschwendung. Das Urteil überrascht - und zwar vor allem deshalb, weil die gemeinnützige Organisation Internet Archive in einem auf den ersten Blick ähnlichen Fall im vergangenen Jahr ein Verfahren verloren hatte. Vier US-Verlage hatten die Organisation, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, einen möglichst großen Teil menschlichen Wissens online zu archivieren und verfügbar zu machen, wegen ihrer digitalen Bibliothek verklagt. Seit 2011 hatte das Internet Archive ein Projekt betrieben, bei dem man digitale Exemplare von Büchern leihen konnte. Um Autoren nicht zu benachteiligen, hatte die Organisation jeweils ein Exemplar des Buches gekauft, digitalisiert und dann immer nur an eine Person gleichzeitig über das Netz ausgeliehen. Das Prinzip gleicht dem einer normalen Bibliothek, nur eben digital. Ein Vorgehen, das aber dennoch gegen das Urheberrecht verstößt, urteilte ein Gericht damals. Denn in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Gegenleistung und ohne Genehmigung verwendet werden dürfen, hängt vom sogenannten Fair-Use-Prinzip ab. Diese Regel besagt, dass urheberrechtlich geschütztes Material unter bestimmten Umständen weitergegeben beziehungsweise verwendet werden darf. Um die Frage zu beantworten, ob ein solcher Umstand vorliegt, stützen Richterinnen und Richter sich auf vier Faktoren: das Ziel der Verwendung des geschützten Materials, die Art des Materials, den Anteil des ursprünglichen Werks, der verwendet werden soll und den Effekt auf einen potenziellen Markt für das ursprüngliche Material. Im Fall des Internet Archives hatten die Verlage ihren Markt für E-Books in Gefahr gesehen, wenn es neben den offiziell lizenzierten Versionen auch noch andere digitale Exemplar ihrer Bücher gibt, die kostenlos verliehen werden und nicht gekauft werden müssen. Damals hatte das Gericht zugunsten der Verlage entschieden, das Internet Archive musste das Projekt einstellen. Warum treffen die Gerichte im Fall von KI jetzt so fundamental andere Entscheidungen? Neben Anthropic konnte auch Meta in dieser Woche ein Gerichtsverfahren gewinnen, in dem es um Urheberrecht und KI ging. Mehrere prominente Autoren hatten gegen den Facebook- und WhatsApp-Mutterkonzern geklagt. Doch genau das Vorgehen, das Anthropic noch verboten wurde, winkte das Gericht bei Meta durch. Wie kann das sein? Der Teufel liegt im Detail. Denn das kalifornische Gericht stellte in seinem Meta-Urteil nicht fest, dass das Vorgehen des Konzern legal sei. Vielmehr wollte das Gericht der Argumentation der Kläger nicht folgen, die sich vor allem beklagt hatten, dass die KI-Anwendung ganze Passagen ihrer Bücher exakt wiedergebe, was sich nach Ansicht der Autoren zu ihren Ungunsten auf den Markt für digitale Lizenzierung ausgewirkt habe. Das Gericht ließ aber durchscheinen, dass es erfolgversprechender gewesen wäre, Meta dafür zu verklagen, dass der Konzern urheberrechtlich geschütztes Material verwendet habe, um eine KI-Anwendung zu schaffen, mit der der Markt mit ähnlichen, aber KI-generierten Büchern übersättigt werden könnte. Dieses Szenario hätten die Richter wohl durchaus als illegale Einschränkung der Autorenrechte durchgehen lassen. Auch im Fall von Anthropic zeigt sich, dass im Einzelfall kaum vorhersehbar ist, wie Gerichte in Urheberrechtsklagen entscheiden. Dass der Umgang des Unternehmens mit realen Büchern, die digitalisiert wurden, noch unter das Fair-Use-Prinzip fällt, war eine Frage der Abwägung. Denn die vier Faktoren, die dafür entscheidend sind, werden von Richtern unterschiedlich gewichtet. Für Anthropic sprach im aktuellen Prozess, dass die Art der Nutzung verändert wurde - von einem gedruckten Buch, das im Schrank viel Platz wegnimmt, hin zu einer digitalen Ausgabe. Dass Anthropic die gedruckten Ausgaben vernichtet hat, könnte also den entscheidenden Ausschlag gegeben haben, die Klage abzuwehren. Das Internet Archive hatte sich in seinem Verfahren explizit darauf gestützt, dass die gedruckten Bücher weiterhin vorgehalten werden und die Verantwortlichen nur den - völlig legalen - Ausleihprozess von Bibliotheken ins digitale Zeitalter heben wollten. Doch dieses Argument hatten die Richter damals nicht gelten lassen. Das Fair-Use-Prinzip atmet auf den ersten Blick den Geist der Gemeinnützigkeit. Es soll ermöglichen, urheberrechtlich geschütztes Material für solche Ziele zu verwenden, die als gesellschaftlich wünschenswert gelten - zum Beispiel Bildung. Auch Parodien, Memes und ähnliches sind unter Umständen von dieser Regelung geschützt. Gerade weil verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, landen solche Fälle allerdings verhältnismäßig oft vor Gericht, wo dann in jedem Einzelfall abgewogen wird. In der Praxis zeigt sich jetzt aber, dass Gerichte in den USA vor allem dann zugunsten einer Nutzung entscheiden, wenn es um wissenschaftliche Innovationen geht, die wirtschaftlich nutzbar sind. Wer mit seiner Nutzung - wie das Internet Archive mit seiner digitalen Bibliothek - marginalisierten Menschen den Zugang zu Literatur erleichtern möchte, kann sich demnach nicht auf das Fair-Use-Prinzip berufen. Wer eine Technologie entwickelt, in die große wirtschaftliche Hoffnungen gesetzt wird, kommt eher mit blauem Auge davon. Dieses Prinzip hat in der Mediengeschichte lange Tradition. Immer wieder versuchten die Inhaber etablierter Technologien, Innovation mithilfe des Urheberrechts zu stoppen, wenn sie eine Gefahr sahen, dass ihre eigenen Angebote Schaden nehmen könnten. Schon im 19. Jahrhundert wollten Komponisten und Verlage erfolglos die Verbreitung von Notenrollen verhindern, wie sie beispielsweise in Leierkästen eingesetzt werden. Ihr Argument: Sie verdienten ihr Geld mit Notenblättern, die dadurch an Bedeutung verlören. Diese Notenrollen wurden später von Tonträgern wie Schallplatten oder Kassetten abgelöst und diese wiederum vom Radio, das Tonträger live für alle Radiohörer abspielte. Dem Radio ging es dann mit dem Kabelfernsehen an den Kragen, dem Fernsehen mit Videorekordern sowie DVDs und den Abspielgeräteherstellern mit dem Internet. All diese Transformationen waren von Klagen begleitet, die den technischen Fortschritt aber nicht aufhalten konnten. Das zeigt: Wer mit einer innovativen Technologie im Zentrum von Urheberrechtsklagen landet, kann nur wenig später selbst diejenigen Geschäftsmodelle unter juristischen Beschuss nehmen, die die eigenen Profite mit einer neuen Entwicklung unterlaufen. Das geschah bei KI bereits vor einigen Monaten. Die Veröffentlichung des chinesischen KI-Modells Deepseek erschütterte seinerzeit die Börsen und den US-Tech-Markt. Zwar erholte sich die Branche schnell wieder von dem Schock, weil sich zeigt, dass Deepseek nicht alle Hoffnungen erfüllte, die mit dem Modell verbunden wurden. Doch ausgerechnet die US-Konzerne, die sich für ihre eigene KI-Entwicklung das Trainingsmaterial allerorten zusammengeklaut hatten, klagten jetzt, die Chinesen hätten sich für die Entwicklung ihrer womöglich energieeffizienteren und billigeren KI bei ihren Algorithmen bedient. Wie gesagt: Geschichte wiederholt sich.

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