Sender gegen Schlesinger, Schlesinger gegen den Sender - Urteil zum RBB-Skandal ist erst der Anfang

Von Steffen Grimberg (KNA)

RBB - Das Urteil zum Streit zwischen Patricia Schlesinger und ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem RBB, ist erst das Anfang der Aufarbeitung zahlreicher Skandale rund um die Anstalt und ihre Ex-Führungskraft. Für Schlesinger könnte es teuer werden.

| KNA Mediendienst

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Patricia Schlesinger

Foto: Thomas Ernst/rbb/KNA

Berlin (KNA) Eigentlich hatte Patricia Schlesinger den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verklagt. Die ehemalige RBB-Intendantin will ihren Anspruch auf das ihr bis ans Lebensende vertraglich zugestandene Ruhegeld durchsetzen, dass ihr seid ihrer Abberufung als Senderchefin und der zusätzlich erfolgten fristlosen Kündigung 2022 nicht gezahlt wird. Anders als bei den im Zuge des RBB-Skandals entlassenen anderen Führungskräften, die ähnliche Ansprüche vor Arbeitsgerichten durchgesetzt haben oder noch durchsetzen wollen, ist im Fall von Schlesinger die Zivilgerichtsbarkeit zuständig. Denn Schlesinger ist als Intendantin keine klassische Arbeitnehmerin, sondern Amtsträgerin - auch im Sinne des Strafrechts, worauf noch zurückzukommen sein wird. Nach dem am Mittwoch ergangenen Urteil sieht sich aber der RBB als Sieger. Er hatte im Rahmen einer so genannten Widerklage Schlesinger auf Schadensersatz verklagt - und im Grundsatz Recht bekommen. So muss der Sender der ehemaligen Intendantin zwar ihr vertraglich zugesichertes monatliche Ruhegeld in Höhe von exakt 18.384,50 Euro zahlen, zunächst einmal allerdings nur für den Monat Januar 2023. Denn nur darauf hatten Schlesinger beziehungsweise ihre Anwälte die ARD-Anstalt verklagt. Vermutlich als Testballon, und um so die Prozesskosten im Rahmen zu halten. Denn diese orientieren sich im Zivilrecht am Streitwert des Verfahrens. Entscheidend für den RBB ist aber, dass das Gericht darauf erkannte, dass der Sender grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen seine frühere Intendantin hat. Damit wird erstmals auch eine grundsätzliche Haftungsfrage im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, die bislang offen war - schlicht auch, weil es einen Fall von dieser Dimension in der Geschichte von ARD, ZDF und Deutschlandradio noch nicht gab. Die Schadensersatzansprüche ergeben sich aus unter Schlesinger gezahlten "variablen Vergütungen", also Boni an die Mitglieder der RBB-Geschäftsführung sowie die offenbar freihändig eingeführte und bei anderen ARD-Anstalten unbekannte Zulage für die Zeit, in der der RBB den Anstaltsverbund 2022/2023 führen sollte. 1,7 Millionen Euro will der RBB nach Gerichtsangaben in Sachen Boni geltend machen, dazu kommen nochmal 88.000 Euro aus der ARD-Zulage. Da der Sender den ARD-Vorsitz bereits nach wenigen Monaten im Zuge des RBB-Skandals im August 2022 an den Westdeutschen Rundfunk (WDR) weiterreichen musste, fällt diese Summe vergleichsweise bescheiden aus. Dazu kommen weitere Ansprüche "zu Zahlungen an den RBB in Höhe von rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten", wie es in der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil nüchtern heißt. Doch hier ist der Begriff "Pflichtverletzung" wichtig. Denn als Intendantin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk war Schlesinger Amtsträgerin im Sinne des Strafgesetzbuchs. Für diese Personengruppe, zu der beispielsweise auch Richter und Notare gehören, gelten besondere strafrechtliche Ansprüche für Verstöße, die diese Amtspflicht verletzen. Dazu gehören Falschbeurkunden, die Verletzung von Dienstgeheimnissen, aber auch Vorteilsannahme und Bestechlichkeit. Die beiden letzten Aspekte - Vorteilsannahme und Bestechlichkeit - sind Gegenstand noch laufender Ermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen Schlesinger, ihren Ehemann, den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter-Wolf und andere früherer Führungskräfte. Es gilt die Unschuldsvermutung, und nach einer letzten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sind auch nach knapp drei Jahren die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Sollte Schlesinger auch strafrechtlich belangt werden, greifen nach Informationen des KNA-Mediendienstes auch nicht die beim RBB wie bei vielen anderen Unternehmen üblichen Geschäftsführer-Versicherungen, die sonst bei Management-Fehlern einspringen. Wichtig dürfte hier zudem ein weiterer Komplex des RBB-Skandals sein, bei dem es um die höchsten Summen geht. Es geht um das unter Schlesinger geplante digitale Medienhaus, das den bei der Digitalisierung eher hinterherhinkenden RBB zum öffentlich-rechtlichen Motor in der digitalen Medienwelt machen sollte, aber über den Planungsstand nie hinauskam. Rund 16 Millionen Euro Planungs- und Beratungskosten hat der RBB abschreiben müssen, der heutige RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger beziffert den konkreten Schaden für sein Haus auf 13,6 Millionen Euro. Die Kosten für das nach Schlesingers Abgang schnell beerdigte Prestigeobjekt waren zum Schluss auf 310,6 Millionen Euro gestiegen, wie der Bericht des RBB-Untersuchungsausschusses im Brandenburger Landtags dokumentiert. Unter Schlesinger wurden öffentlich, aber auch gegenüber den RBB-Gremien wie dem Rundfunkrat, dagegen deutlich niedrigere Summen kommuniziert. Auch im Zivilprozess ist der Aspekt Digitales Medienhaus jetzt vom ursprünglichen Verfahren abgekoppelt worden. Das macht Sinn, weil hier vermutlich auch das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet werden soll. Denn hier geht es um komplexe Fragen des Ausschreibungsrechts, diverse Beraterverträge und Verstöße gegen RBB-interne Vorschriften. Interessant wird hier die Frage sein, welche Rolle der damalige Verwaltungsratsvorsitzende Wolf spielte, der als umtriebige Figur der Berliner Immobilienszene unter Umständen in einem Interessenskonflikt stand und als Aufsichtsratsvorsitzender der Messe Berlin eine Art Doppelrolle spielte, da der RBB als Mieter unter anderem von Messehallen für die alljährliche Internationale Funkausstellung (IFA) Kunde der Messe Berlin war. Ob der RBB neben Schlesinger auch gegen Wolf juristisch vorgeht, ist erstaunlicherweise dabei unklar. Der RBB-Verwaltungsratsvorsitzende Krüger erklärte gegenüber dem KNA-Mediendienst, sein Gremium könne hier nicht selbst tätig werden und verwies an die RBB-Geschäftsleitung. Die Pressestelle des Senders lässt aber mehrere entsprechende Anfragen bislang unbeantwortet.

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