Mainz (KNA) Die Länder haben sich auf Eckpunkte für den geplanten "Digitale Medien-Staatsvertrag" geeinigt. Er soll die Medienordnung in Deutschland an die zunehmend digitale und KI-geprägte Kommunikationswelt anpassen und neue Vorschriften für Plattformen, Werbung in audiovisuellen Medien und die Medienaufsicht formulieren. Außerdem sind die Stärkung des Journalismus - besonders im Lokalen - und neue Verfahren zur Ermittlung der Medienkonzentration geplant. "Wir Länder nehmen unsere ureigenste Verantwortung für freie, vielfältige und verlässliche Medien wahr - auch im digitalen Raum", sagte der Vorsitzende der Rundfunkommision der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Soziale Medien und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz hätten hier die Spielregeln "grundlegend verändert". Schweitzer plädierte dafür, "die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst zu erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen zu lassen". Um die Finanzierung journalistischer Angebote zu verbessern, sollen bestehende Vorschriften vor allem im Werbebereich überprüft und gelockert werden. "Zusätzliche Werbebeschränkungen müssen vermieden werden", heißt es in dem Eckpunktepapier. Eine Liberalisierung der bestehenden Werbebeschränkungen könne dazu beitragen, Innovationen zu unterstützen und den Mediensektor insgesamt zu stärken. Insgesamt wird das vor allem von den Privatsendern seit langem angemahnte "Level Playing Field" angestrebt: "Qualitative und quantitative Werbebeschränkungen, die bisher insbesondere für den Rundfunk und rundfunkähnliche Telemedien gelten, müssen auf den Prüfstand", heißt es in den Eckpunkten weiter. Es brauche ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen. "Für Mediendienste und für Vermittlungsdienste (bspw. Video- oder Audioplattformen), die mit Mediendiensten im Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Werbeerlöse stehen, sollten grundsätzlich gleiche Anforderungen gelten." Außerdem soll "Journalismus nachhaltig und unabhängig" gestärkt werden, indem die Medienvielfalt gefördert und die Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch "gezielte Mechanismen zur Stärkung journalistischer Sorgfaltspflichten". Die Länder wollen im neuen Staatsvertrag auch KI-Angebote als Medien- und meinungsrelevante Angebote in die Verantwortung nehmen. Ausgehend von der geltenden Systematik von Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und Telemedien "könnte eine Einordnung von KI-Angeboten (teilweise) als Medienintermediär erfolgen". Zudem wird erwogen, einen neuen Telemedientyp für KI-Dienste einzuführen, wenn das KI-Angebot wie bei den so genannten Large-Language-Modellen wie ChatGPT einem inhaltlichen Medienangebot gleichkommt. Dabei sei jeweils das Spannungsfeld zwischen Innovationsfreundlichkeit und angemessener Regulierung zu beachten, heißt es in den Eckpunkten. Als "denkbare Maßnahmen und Instrumente" nennt das Papier verpflichtende Quellenangaben und -verlinkungen sowie einen Plausibilitätscheck bei KI-Antworten anhand verlässlicher Quellen. Außerdem soll geprüft werden, ob die geltenden urheberrechtlichen Regelungen für das Training von KI-Systemen ausreichen oder "eine eigenständige, auf KI zugeschnittene Schrankenregelung erforderlich ist". In diesem Zusammenhang ist auch eine "umfassende Transparenzpflicht" geplant, nach der Anbieter detailliert offenlegen müssen, welche Werke konkret für das Training genutzt wurden. Diese Pflicht soll auch für KI-Anbieter aus anderen Ländern gelten, sobald sie ihre Systeme auf den europäischen Markt bringen. Zudem ist eine klare Kennzeichnungspflicht für Crawler und Bots vorgesehen: "Jeder Zugriff auf Datenbestände muss eindeutig angeben, aus welchem Unternehmen der Zugriff erfolgt und welchem Zweck er dient", so das Papier. Die aus den 1990er Jahren stammenden Regelungen im Medienkonzentrationsrecht sollen neu gefasst werden und "deutlich über den bisherigen fernsehzentrierten Ansatz hinaus" gehen. Ziel ist, auch die sogenannte "Plattformmacht" zum Kriterium zu machen und "alle relevanten Akteure in eine Gefährdungsanalyse einzubeziehen". Bislang spielen hier lediglich Reichweiten beziehungsweise Marktanteile im linearen Privatfernsehmarkt sowie zu einem geringen Teil Hörfunk- und Pressebeteiligungen der TV-Unternehmen eine Rolle. Die angestrebten Ziele lassen sich allerdings nicht wie sonst in der Rundfunkpolitik von den Ländern allein umsetzen. "Landes-, Bundes- und EU-Gesetzgebung sind notwendig, um die komplexen Herausforderungen für den Mediensektor wirksam zu bewältigen", sagte Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD). "Wir werden jetzt auf den nächsten Rundfunkkommissionssitzungen im November und Dezember mit den Landesmedienanstalten sprechen und mit der Bundesregierung reden, um hier eine gemeinsame Haltung zu entwickeln", sagte Raab dem KNA-Mediendienst. So soll vor allem mit Blick auf den Bund verhindert werden, dass es wie bei früheren Fällen zu Konflikten zwischen Bund und Ländern wegen der unterschiedlichen, sich aber teilweise überschneidenden Zuständigkeiten kommt.