Berlin (KNA) Zu jedem Menschen gehört seine Stimme. Das gilt erst recht für Schauspielerinnen und Schauspieler. Aber wem gehört die Stimme von Synchronsprechern? Diese Frage steht aktuell im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen dem Streamingdienst Netflix und den deutschen Synchron-Branche. Ein Großteil der Sprecherinnen und Sprecher verweigert seit Beginn des Jahres die Zusammenarbeit mit dem Streamingdienst. Denn der fordert in einer neuen Vertragsklausel die Abgabe weitreichender Rechte. Konkret geht es dabei um die Nutzung der Synchronsprecherstimmen für KI-Trainingszwecke, zur digitalen Bearbeitung und Nachbildung sowie zur Erzeugung von synthetischen Stimmen. Und das alles, ohne den Synchronsprecherinnen und -sprechern für diese erweiterte Nutzung ihrer Stimmen eine zusätzliche Vergütung anzubieten. Anna-Sophia Lumpe ist Vorsitzende des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS), der sich hierzulande für die Interessen der professionell tätigen freien Sprecherinnen und Sprecher einsetzt. Ihr zufolge verweigern aktuell etwa 800 Synchronsprecher - darunter viele bekannte und etablierte Stimmen - die Unterzeichnung der neuen Vertragsklausel. Die 200 rund Personen, die den neuen Geschäftsbedingungen von Netflix zugestimmt hätten, "sprechen derzeit alle Rollen", sagt Lumpe im Gespräch mit der KNA. Und gibt zu Bedenken, "dass die damit verbundene Reduktion der Kosten auch nicht bei den Streamingkunden landet, obwohl die Qualität des Angebotes sich verschlechtert." Erste Auswirkungen des Konflikts zeigten sich bereits, als der Streamingdienst kürzlich einen Trailer der beliebten Serie "Stranger Things: Tales From '85" veröffentlichte. Fans äußerten in den Sozialen Medien wenig Verständnis dafür, dass die deutschen Synchronstimmen, die sie in den vergangenen zehn Jahren begleitet hatten, für dieses Spin-off durch neue ersetzt wurden. Auf KNA-Mediendienst-Nachfrage betont ein Netflix-Sprecher, dass die deutsche Synchronisation für Netflix von zentraler Bedeutung sei; man investiere seit vielen Jahren gezielt in die lokale Synchronbranche. Bisher habe Netflix noch keine Filme oder Serien ohne deutsche Synchronisation veröffentlicht, daran werde sich auch in naher Zukunft nichts ändern. Die aktuellen Diskussionen und Reaktionen nehme man sehr ernst, wenngleich sie aus Sicht von Netflix überraschend seien. Hintergrund ist, dass der Streamingdienst bereits im vergangenen Sommer mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine Vereinbarung über den Einsatz von KI getroffen hatte, die Netflix zufolge zum Schutz von Sprecherinnen und Sprechern beiträgt. Schon damals hatte der VDS allerdings kritisiert, dass in besagter Vereinbarung zentrale Punkte ungeklärt blieben. Zum einen geht es um die ausbleibende Vergütung, wenn Synchronsprecher der Nutzung ihrer Stimme zu KI-Trainingszwecken zustimmen. Zum anderen bemängelte der Verband, dass die Vereinbarung keine Regelung darüber enthalte, inwiefern die Sprecher über künftige oder bereits erfolgte KI-Trainings auf Grundlage ihrer Arbeiten informiert würden. Im Auftrag des VDS hat jetzt die Leipziger Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal ein Gutachten zu den neuen Netflix-Vertragsklauseln verfasst. Als zentrale Problemfelder benennen die Anwälte Aspekte des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sowie des Datenschutzes. Sie beanstanden etwa, dass die Klausel keine klar definierte Nutzungsart des KI-Trainings enthalte. Auch verstoßt der Streamingdienst dem Gutachten zufolge gegen das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgesehene Widerrufsrecht, da sich einmal in Trainingssysteme eingepflegte Stimmdaten nicht mehr vollständig löschen ließen. In dem Gutachten wird außerdem darauf verwiesen, dass Netflix und Amazon bereits Patente für Programme angemeldet haben, mit denen sich auf Grundlage von "Stimmaufnahmen und Videomaterial lippensynchrone Übersetzungen" erzeugen ließen - "ohne dass ein Mensch vor einem Mikrofon steht". Der Einschätzung der Anwälte nach hätte eine Zustimmung der neuen Vertragsklausel zur Folge, dass die Sprecherinnen und Sprecher "den Bedingungen ihrer eigenen Ablösung" zustimmten. Netflix wollte sich auf Anfrage nicht weiter zu den genannten Punkten äußern. Anna-Sophia Lumpe und dem VDS geht es dabei "längst nicht nur um die Belange der Sprecherinnen und Sprecher, sondern um ein Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft." Sie sagt: "Die Technologien können nicht ohne den Rohstoff unserer Arbeit funktionieren. Daher müssen wir uns die Frage stellen: Wie wollen wir mit geistigem Eigentum umgehen?" Eine Petition des VDS an die Bundespolitik mit dem Titel "Schützt die Kunst vor KI #DeineStimmeFürEchteStimmen" haben bereits über 100.000 Menschen unterzeichnet. Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer (parteilos) verfolgt nach Angaben eines Sprechers die Auseinandersetzung zwischen Netflix und dem VSD "mit großer Aufmerksamkeit". Auf Anfrage heißt es: "Die Stimme ist Teil der Persönlichkeit und Ausdruck künstlerischer Identität. Wenn Sprachaufnahmen für KI-Systeme genutzt werden sollen, braucht es transparente und freiwillige Vereinbarungen." Kreative müssten frei entscheiden können, ob und wofür ihre Stimme eingesetzt wird. Entscheidend sei, "dass tragfähige Lösungen im Dialog zwischen den Beteiligten gefunden werden. Transparenz und eine angemessene Vergütung sind dabei unerlässlich." Aus Weimers Sicht zeige die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix, dass Lösungen möglich sind und als Orientierung für weitere Gespräche dienen können.