Berlin (KNA) Seit Jahren kämpft Collien Fernandes gegen Deepfakes von ihr im Netz. Auf Social Media seien immer wieder KI-generierte Bilder oder Videos von ihr in sexualisierten Posen hochgeladen worden, erzählte die Moderatorin und Schauspielerin dem "Spiegel" - und stieß damit eine öffentliche Debatte um Hass im Netz neu an. Deepfakes sind bildbasierte digitale Gewalt. Die beträfen meist Frauen und sogar Kinder, berichtet die österreichische Journalistin Ingrid Brodnig in einem Interview mit netzpolitik.org. Brodnig beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Hass im Netz und fordert, Vergehen stärker zu ahnden und rechtliche Anpassungen vorzunehmen, damit es Betroffene leichter haben, Anzeige zu erstatten. Immer wieder kommt im Zuge der Debatte die Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Netz auf - auch Collien Fernandes fordert sie. Klarnamenpflicht bedeutet, dass Menschen online nicht mehr anonym Inhalte und Kommentare in einem Sozialen Netzwerk veröffentlichen dürften, sondern nur unter ihrem richtigen Namen. Voraussetzung dafür wäre eine Prüfung der Identität durch die Betreiber der Plattformen, zum Beispiel, indem man seinen Personalausweis hochlädt, wenn man sich auf einer Plattform anmeldet. Doch diese Maßnahme ist auch vonseiten der Betroffenen digitaler Gewalt sehr umstritten. Denn eine Klarnamenpflicht würde nicht nur für Täter gelten, sondern für alle. Anonym im Netz unterwegs sein zu können, ist aber für viele Menschen die einzige Chance auf digitale Teilhabe. Trotzdem führt das Bundesinnenministerium gegen die "zunehmende Hasskriminalität im Internet" nun die Klarnamenpflicht ins Feld, wie ein Sprecher von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Zeitung "Welt" mitteilte. Sein Fraktionskollege Günter Krings (CDU) springt ihm zur Seite: "Wenn Internetnutzer mit offenem Visier auftreten", sei das das wirksamste Mittel, um Hass und Hetze einzudämmen. Im Fall der Deepfakes jedoch könne eine Klarnamenpflicht kaum helfen, entgegnet die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Donata Vogtschmidt, in der gleichen Zeitung. Denn viele Täter würden bereits unter Klarnamen posten. Ein Verbot, anonym zu posten, würde sie demnach gar nicht betreffen. Dass sich so viele Menschen trauen, Hass und Hetze im Netz unter voller Namensnennung zu posten, liegt zudem daran, dass es im digitalen Bereich bislang wenn überhaupt nur zu sehr milden Strafen kommt. Daran würde auch eine Klarnamenpflicht allein nichts ändern. Widerspruch erhält die CDU indes auch vom eigenen Koalitionspartner. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich bisher stets gegen eine Klarnamenpflicht geäußert. Rebecca Lenhard, digitalpolitische Sprecherin der Grünen, ergänzt, dass Anonymität im Netz "kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und informationelle Selbstbestimmung" sei. Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung ist Bestandteil der Meinungsfreiheit und in Deutschland geschützt. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hätte beispielsweise gern die Klarnamenpflicht auf seiner Plattform eingeführt und hatte dazu die Nutzungsbedingungen entsprechend angepasst. Doch 2022 kippte der Bundesgerichtshof diesen Passus. Seither können Nutzer auf ihrem Profil ein Pseudonym verwenden, sind aber gegenüber Facebook mit Klarnamen bekannt. Die Forderung nach der Klarnamenpflicht ist mindestens so alt wie Facebook, vermutlich so alt wie das Internet. So forderte sie etwa Annegret Kramp-Karrenbauer 2019 angesichts von Hass-Kommentaren im Netz nach der Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen Rechtsextremen. Die Vorstellung dahinter: Wer im Netz beleidigende oder diskriminierende Inhalte, bewusste Falschinformationen oder Hasskommentare verbreitet, soll eindeutig erkennbar sein und zur Rechenschaft gezogen werden können. Wer nichts zu verbergen habe oder sich nichts zu Schulden kommen lasse, müsse nichts befürchten, lautet das Argument der Befürworter einer Klarnamenpflicht. Eine Analogie zu dieser Argumentationstammt vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU): Auf Demonstrationen gebe es schließlich auch aus gutem Grund das Verbot, sich zu vermummen, so der CSU-Chef gegenüber der Mediengruppe Bayern. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits für die Klarnamenpflicht ausgesprochen, etwa im Zuge der Debatte um das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zuletzt beim politischen Aschermittwoch der rheinland-pfälzischen CDU in Trier: "Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer sich da zu Wort meldet." Auch Merz bemüht das Bild des offenen Visiers. Politiker würden sich der Auseinandersetzung mit der Gesellschaft stellen. Was für ihn als Politiker gelte, erwarte er "auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen." Die Verfechter der Anonymität im Internet seien "Leute, die im Schatten der Anonymität größtmögliche Transparenz von anderen fordern", kritisierte Merz. Doch Merz spricht hier als Politiker auf einer der mächtigsten Positionen im demokratischen System der Bundesrepublik. In dieser Rolle muss er transparent handeln. Seine Situation unterscheidet sich allerdings von der Lebenssituation einer Privatperson - und vor allem auch von Privatpersonen, die digitale Gewalt erfahren, weil sie etwa über rechtsextreme Gruppen in ihrer Heimatstadt berichten, vor einem gewaltsamen Partner fliehen oder gestalkt werden. Auch Whistleblower, politische Aktivisten oder Mitglieder verfolgter Minderheiten fühlen sich oft sicherer, wenn sie sich anonym im Netz bewegen können. Die Arbeit von Journalisten könnte ebenfalls erschwert werden, so die Befürchtung. Denn ohne die Möglichkeit, sich anonym in Foren umzuschauen, bei Betroffenen Informationen zu erfragen und Kontakte zu knüpfen, wäre eine investigative Recherche deutlich komplizierter. Auch auf soziale Beziehungen könnte sich die Klarnamenpflicht negativ auswirken, so die Kritiker. Das Internet besteht nicht nur aus Hass und Hetze, sondern ist auch ein Ort, um Gleichgesinnte oder Leidensgenossen zu finden und um soziale Kontakte zu pflegen. Es gibt Foren fürs Handwerken, Webseiten, um sich über Erfahrungen zu Krankheiten auszutauschen oder darüber, welche Versicherung die beste ist und in welchem Restaurant das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Es gibt Beratungsforen zu sexueller Selbstbestimmung oder queere Datingseiten. Es gibt Selbsthilfegruppen für Menschen, die an Suchtproblemen leiden. Die Befürchtung: Nicht nur Freunde, sondern auch Nachbarn, Vorgesetzte, Eltern, Banken oder Versicherungen könnten hier bei einer Klarnamenpflicht Informationen einsehen, die bei anonymen Posts nicht auf eine Person zurückführbar wären. Dies würde die Persönöichkeitsrechte der Betroffenen verletzten. Noch haben die Unionspolitiker keine Details verraten, wie die eine solche Klarnamenpflicht umsetzen wollen. Zu erwarten ist, dass sie überall dort greifen könnte, wo sich Menschen einen Account anlegen. Um die Pflicht durchzusetzen, wäre es erforderlich, dass sich Nutzer online ausweisen. Das könnte weitere Probleme mit Blick auf IT-Sicherheit und Datenschutz mit sich bringen, befürchten Fachleute für IT-Sicherheit, da noch größeere Mengen an sensiblen Ausweisdaten bei den Plattformen und damit bei kommerziellen Unternehmen landen würden. Das Verbreiten von Deepfakes bleibt bislang ohnehin häufig ohne jegliche strafrechtliche Folgen. Täter wären also ohnehin nicht verfolgt worden - mit Klarnamen oder ohne. Das könnte sich mit dem Gesetz zu digitaler Gewalt bald ändern, das Justizministerin Hubig derzeit vorantreibt.