New York (KNA) Punktsieg für Rupert Murdoch: Ein Gericht in Florida hat die von US-Präsident Donald Trump gegen die zu Murdochs Medienimperium gehörende Wirtschaftszeitung "Wall Street Journal" (WSJ) angestrengte Milliardenklage zunächst abgewiesen. Trump hatte das Blatt wegen der Berichterstattung über einen angeblich aus seiner Feder stammenden Beitrag zu einem Geburtstagsbuch für den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verklagt. Richter Darrin Gayles vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida erklärte in seiner am Dienstag ergangenen Entscheidung, Trump habe nicht "plausibel dargelegt", dass das "WSJ" den Artikel mit "tatsächlicher Böswilligkeit" veröffentlicht habe - ein bei einer Verleumdungsklage zu belegender, juristischer Maßstab, der bedeutet, dass die Redaktion wusste, dass ihre Veröffentlichung falsch ist und sie trotzdem daran festhielt. Am 17. Juli 2025 hatte das "WSJ" exklusiv gemeldet: "Freunde von Jeffrey Epstein schickten ihm anzügliche Briefe für ein Album zu seinem 50. Geburtstag. Einer davon stammte von Donald Trump." Das in Leder gebundene, 238 Seiten starke Buch sei 2003 von Epsteins Partnerin Ghislaine Maxwell zusammengestellt worden. Die Zeitung beschrieb in dem Artikel einen Brief, der offenbar von Trump stammt, und eine Zeichnung einer nackten Frau mit Trumps Unterschrift unterhalb ihrer Taille, die auf Schamhaar anspielte. "Alles Gute zum Geburtstag - und möge jeder Tag ein weiteres wunderbares Geheimnis sein", zitierte das "WSJ" aus dieser Notiz. Trump bestritt gegenüber dem Blatt, den Brief geschrieben zu haben, und bezeichnete ihn als "Fälschung". Er habe "in seinem Leben nie ein Bild gezeichnet. Ich zeichne keine Bilder von Frauen." In der Klage, die er an seinem privaten Wohnsitz in Florida einreichte, behauptete Trump, es existiere "kein authentischer Brief oder keine authentische Zeichnung". Trump forderte vom "WSJ" mindestens zehn Milliarden Dollar Schmerzensgeld wegen Verleumdung und anhaltender Rufschädigung und richtete seine Klage gegen Rupert Murdoch und seinen Newscorp-Konzern, den Geschäftsführer des zu Newscorp gehörenden Verlags Dow Jones, Robert Thomson, sowie zwei Reporter des Blattes. Der Fall erregte auch deshalb Aufmerksamkeit, weil Murdoch eigentlich zum Kreis der Trump-Unterstützer gezählt wird. Schließlich gehört ihm auch der Trump in Regelfall treu ergebene Sender Fox News. Nun schrieb Trump auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social: "Ich freue mich darauf, Rupert Murdoch in meinem Rechtsstreit gegen ihn und seine "Müllhalde" von Zeitung, das WSJ, als Zeugen aussagen zu lassen. Das wird eine interessante Erfahrung!!!" Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Bundesrichter Gayles hat die Klage in ihrer aktuellen Form zwar abgewiesen, Trump kann sie bis zum 27. April aber nochmal verändert einreichen und dann den Einwänden des Gerichts Rechnung tragen. Ein Sprecher von Trumps Anwaltsteam kündigte gegenüber der "New York Times" bereits an, der Präsident werde "diese kraftvolle Klage" erneut einreichen. Ein Sprecher von Dow Jones sagte: "Wir begrüßen die Entscheidung des Richters, diese Klage abzuweisen. Wir stehen hinter der Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit der Berichterstattung des Wall Street Journal." Die Anwälte des Blattes hatten stets erklärt, die Berichterstattung sei zutreffend und die Klage daher abzuweisen. Zudem sei sie nicht verleumderisch, da das beschriebene Verhalten mit Trumps öffentlichem Ruf übereinstimme. Darüber können sich auch Mitglieder des US-Repräsentantenhauses ein Bild machen: Sie erhielten schon im September 2025 eine Kopie des "Geburtstagsbuchs". Das Gericht hat bei seiner Entscheidung auch festgestellt, Trump habe nicht nachweisen können, dass das "WSJ" vor der Veröffentlichung keine ausreichende Prüfung der Fakten vorgenommen habe. Außerdem habe die Zeitung Trump vor der Veröffentlichung um eine Stellungnahme gebeten und seine Zurückweisung der Vorwürfe im Artikel berücksichtigt. Auch bei einer Wiedervorlage der Anklage dürfte es für Donald Trump also nicht ganz einfach werden. Der heutige Präsident spielt seine freundschaftlichen Kontakte zum Sexualstraftäter Jeffrey Epstein, der 2019 vor einem erneuten Verfahren in Haft Suizid beging, regelmäßig herunter. Aber die Sache lässt sich einfach nicht mehr aus der Welt schaffen. "Jeffrey Epsteins Birthday Book" hat heute sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag. Die Abweisung der Klage bremst außerdem Trumps fortgesetzte Angriffe auf die Presse. Aktuell laufen noch von ihm angestrengte Verfahren gegen die "New York Times", die BBC, CNN und die Zeitung "Des Moines Register" aus Iowa. Eine erste Klage über 15 Milliarden Dollar gegen die "New York Times", vier ihrer Reporter sowie den Buchverlag Penguin Random House, in der Trump behauptete, sein Ruf als erfolgreicher Geschäftsmann sei durch Artikel aus dem Jahr 2024 beschädigt worden, wurde bereits letzten September abgewiesen. Aber auch hier reichte Trump die Klage im Oktober erneut ein. Ende März stoppte ein Bundesrichter zudem eine Verfügung Trumps, die Finanzierung der öffentlichen Rundfunksender NPR und PBS zu unterbinden, mit der Begründung, sie verstoße gegen den ersten Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit garantiert. Welche Auswirkungen die von Richter Randolph Moss verkündete Entscheidung hat, bleibt aber auch hier abzuwarten. Die US-Regierung hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, womit allgemein gerechnet wird. Zudem hat der durch Trumps Executive Order vom 1. Mai 2025 umgehend erfolgte Stopp der Zuwendungen bereits großen Schaden angerichtet. So hatte die für den öffentlichen Rundfunk der USA zuständige Corporation for Public Broadcasting (CPB) im Januar wegen des Entzugs der staatlichen Fördergelder ihre Selbstauflösung bekanntgegeben. Wie der britische "Guardian" in eigener Sache berichtet, hat Trumps eigene Trump Media and Technology Group (TMTG) zudem eine ebenfalls in Florida angestrengte Verleumdungsklage gegen das Blatt und zwei weitere Beklagte Ende der vergangenen Woche fallengelassen. Das Trump-kritische Medienhaus aus Großbritannien gibt eine eigene, sehr erfolgreiche US-Online-Ausgabe heraus. Diese hatte 2023 berichtet, dass US-Bundesstaatsanwälte untersuchten, ob es sich bei mehreren Zahlungen in Höhe von insgesamt acht Millionen US-Dollar, die die TMTG von Organisationen mit Verbindungen zum Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin erhalten hatte, um mögliche Geldwäsche handelte. Demnach hatte der Unternehmer Anton Postolnikov die Gelder 2021 und 2022 an die damals wirtschaftlich angeschlagene TMTG überwiesen. Auch hier könnte Trump die Klage zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen.