Brüssel (KNA) Es sind zwei Meldungen an einem Tag, die das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen der EU und den US-Digitalkonzernen deutlich machen. Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verhängt die EU-Kommission eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google. Gleichzeitig kündigte der Google-Mutterkonzern Alphabet an, allein im laufenden Jahr über 200 Milliarden US-Dollar in KI investieren zu wollen. Gegen diese Zahl wirkt die EU-Strafe, die laut Gesetz bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes hätte betragen können, geradezu vernachlässigbar. Mit den beiden großen Digitalgesetzen, dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), wollte die EU eigentlich dem Treiben der Techkonzerne enge Grenzen setzen. Wenige Jahre später blüht das Geschäft der Digitalriesen in Europa - weiter oft auf Kosten der Nutzer. Substanziell geändert hat sich wenig. Und das hat Gründe. Es ist bald vier Jahre her, dass der DSA in Kraft trat, noch deutlich vor der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Dass eine Social-Media-Plattform wie X droht, ein Zerwürfnis mit den USA herbeizuführen, muss im November 2022 unwahrscheinlich gewirkt haben. Damals erklärte die EU-Kommission, mit dem DSA digitale Grundrechte schützen und ein Mittel gegen illegale Inhalte im Internet schaffen zu wollen. Drei Jahre später belegte die EU-Kommission X mit einer Strafe von 120 Millionen Dollar. Für Schlagzeilen sorgte das aber vor allem, weil die US-Regierung darauf mit harter Rhetorik reagierte. Außenminister Marco Rubio ließ die EU über einen Post auf X wissen, man sehe darin nicht nur einen Angriff auf X, sondern auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und die amerikanische Bevölkerung. Indes lenkte X-Chef Elon Musk ein und schlug Maßnahmen vor, wie er X den Forderungen der Kommission entsprechend ändern könne. Streitpunkt sind unter anderem die blauen Häkchen hinter dem Nutzernamen in Accounts. Vor Musks Übernahme von Twitter, dem heutigen X, signalisierten die Häkchen verifizierte Accounts. Musk führte schließlich ein Abomodell ein, wonach alle Abokunden automatisch ein Häkchen bekamen. Laut Musk sollen diese nun aber keiner Verifizierung mehr entsprechen. In der vergangenen Woche hat die Kommission jetzt Musks Vorschläge akzeptiert. Ein weiteres Verfahren gegen X läuft aber noch. Dabei prüft die Kommission die Empfehlungssysteme des plattformeigenen KI-Systems Grok und von X selbst, sowie das Risikomanagement der Plattform. Die EU-Kommission ist grundsätzlich für die Aufsicht über die Tech-Riesen zuständig und prüft, ob sich diese an die Regeln des DSA halten. Betroffen sind bislang 21 Unternehmen, die von der Kommission nach dem DSA als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen klassifiziert hat und ihren Aufsichtsbereich fallen. Dazu gehören etwa Microsoft, Apple, Snapchat und Booking. Die DSA-Regeln für kleinere Plattformen sind weniger streng. Sie werden auch nicht direkt von der EU-Kommission, sondern nationalen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ebaufsichtigt. In Deutschland ist das vor allem die Bundesnetzagentur. Auf ihrer Webseite listet die Kommission alle Unternehmen sowie alle Aktionen auf, die sie unternimmt, um sicherzustellen, dass Big Tech die Regeln des DSA umsetzt. Dazu gehören Auskunftsersuchen genauso wie Marktuntersuchungen. Gegen zehn Unternehmen hat die EU bereits Verfahren nach dem DSA angestrengt. Die meisten laufen noch. In dieser Woche wurde ein Verfahren gegen AliExpress entschieden. Der Online-Marktplatz habe Risiken durch illegale Produkte auf seiner Plattform nicht wirksam begrenzt, so die Kritik aus Brüssel. Strafe: 550 Millionen Euro gegenüber. Zuvor hatte die EU-Kommission schon gegen den Online-Marktplatz Temu eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Das Verfahren gegen den Online-Händler Shein ist noch nicht abgeschlossen. Angesichts der vielen Verstöße, die regelmäßig von Nutzern, Organisationen oder öffentlichen Stellen gemeldet werden, wirkt das Vorgehen der Kommission bislang jedoch eher zaghaft. Ein Bericht des Appeals Centre Europe (ACE)vom Mai zeigt, wie sich Plattformen um die Einhaltung des DSA winden. Der ACE ist eine im Rahmen des DSA eingeführte,unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Hier können einzelne Nutzer oder Organisationen Verstöße gegen die Plattformrichtlinien melden. Plattformen wie Instagram, Youtube oder Tiktok setzen diese Richtlinien nur teilweise um und machen gegenüber Nutzern sogar irreführende Angaben darüber, wozu die Plattformen nach DSA überhaupt verpflichtet sind. Eines der Ergebnisse: Sie nahmen häufig Hassrede oder Inhalte zu Gewalt und Kriminalität nicht offline. Das zeigen Daten aus dem Zeitraum von April 2025 bis März 2026, die das Zentrum anhand von gut 12.000 Beschwerden erfasst hat. Auch die Nichtregierungsorganisation European Digital Rights (EDRi) führt in einer Datenbank Meldungen zu Verstößen gegen den DSA, nach EU-Ländern geordnet. Die Meldungen stammen häufig von Nichtregierungsorganisationen, Datenschützern oder Verbraucherschutzverbänden. Gegen Meta läuft seit 2024 immerhin ein Verfahren, das dem Tech-Riesen eine Geldstrafe in Milliardenhöhe einbrocken könnte. Im Gespräch sind mindestens 10 Milliarden Euro. Denn eine besondere Rolle bei der Durchsetzung des DSA spielen manipulative Designs. Damit wollen Plattformen Nutzer möglichst lange auf der Seite halten. 2024 musste Tiktok sein Programm "TikTok Lite Rewards" bereits einstellen, weil es nicht mit europäischem Recht vereinbar war. Die manipulativen Designs von Facebook und Instagram verstoßen laut Kommission gegen den DSA. Sie würden Nutzende in einen Autopilot-Modus versetzen und suchtähnliches Verhalten fördern, so der Vorwurf. Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen erklärte in einer Pressemitteilung, die Plattformen müssten den "Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Europäer" priorisieren. Der Mutterkonzern Meta liefere keine Mechanismen, um das sicherzustellen. Ermittelt wird gegen Facebook und Instagram außerdem, weil sie Forschern keinen Zugang zu ihren Daten gewährleisten, Werbung nicht eindeutig kennzeichnen und Minderjährige nicht ausreichend schützen. Ähnliche Verfahren laufen gegen Tiktok und Snapchat. Mangelnden Jugendschutz wirft die EU-Kommission vor allem auch Unternehmen hinter Webseiten mit pornografischen Inhalten vor: Pornhub, XNXX, Stripchat und Xvideos. Gegen sie hat sie im Mai Untersuchungen eingeleitet. Dazu kommt nun also die Millionenstrafe gegen Google. Die verhängte die EU am Donnerstag wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act, das andere große Plattformgesetz, das das Wettbewerbsrecht neu geregelt hat. Der Google-Mutterkonzern Alphabet gilt neben Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft, Booking und X als sogenannter Torwächter (Gatekeeper). Torwächter sind Unternehmen, die mit ihren IT-Produkten die Marktzugangsmöglichkeiten anderer Unternehmen bestimmen und an denen Nutzende kaum vorbeikommen. Ihre Marktmacht zeichnet sich durch ihre Größe, Nutzerzahlen und Verbreitung aus. Der DMA soll sie daran hindern, mit über ihre Marktmacht diese Monopolstellung weiter auszubauen. Eine Maßnahme dazu ist die Verpflichtung zur Interoperabilität. Damit sollen die Torwächter ihre Dienste und Endgeräte auch für Angebote öffnen, die nicht Teil ihres eigenes Ökosystems sind. User sollen so stärker kontrollieren können, welche Software und App-Stores sie nutzen. Das Gesetz verbietet außerdem, dass die Tech-Riesen personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten ihres Konzerns zusammenführen. Dieses Verbot schließt auch das ausgiebige Tracking von Nutzerdaten ein. Dagegen verstieß Metas "Pay-or-Consent"-Modell auf Facebook und Instagram. Nutzer konnten entweder für die sonst kostenlosen Angebote zahlen, oder in eine intensivere Auswertung ihrer Daten einwilligen. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sei hier aber das datenschutzrechtliche Prinzip der Freiwilligkeit verletzt. Nutzer würden so dazu gedrängt, der kostenfreien Nutzung und dem höheren Tracking zuzustimmen. Meta verlor das Verfahren im letzten Jahr und musste eine Strafe von 200 Millionen Euro zahlen. Im Dezember verpflichtete sich der Konzern, Wahlmöglichkeiten bei personalisierter Werbung umzusetzen. Die Kommission hat also durchaus einige Sanktionsmittel in der Hand: Kommen Unternehmen den Vorgaben des Gesetzes nicht nach, kann sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des Konzerns verhängen. Bei wiederholten Verstößen können die Strafzahlungen auf bis zu 20 Prozent angehoben werden. Beim DSA kann die Kommission bei Verstößen Strafsummen in Höhe von immerhin bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens ansetzen. Hält ein Unternehmen die Vorgaben des DMA systematisch nicht ein, kann die Kommission einen Torwächter als letztes Mittel zwingen, das entsprechende Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen. Allein gegen Google laufen derzeit mehrere Verfahren. Dabei geht es zum Beispiel um das Betriebssystem Android, die Google-KI Gemini oder den Kartendienst Google Maps. Weil Google auf so vielen verschiedenen Feldern aktiv ist und hier viel genutzte Angebote zur Verfügung stellt, ist es für das Unternehmen umso leichter, die eigenen Angebote zu bevorzugen. So landen die Ergebnisse von Google Maps in der Suchmaschine stets ganz oben, die Google-KI ist auf Android-Geräte voreingestellt und die Dienste profitieren untereinander von den Nutzungsdaten der jeweils anderen. Genau dieser Art von Monopolstellung will der DMA entgegenwirken. Wie Google sieht auch Apple sich Vorwürfen gegenüber, es App-Entwicklern fast unmöglich zu machen, kostenlos auf Angebote außerhalb des App-Stores aufmerksam machen. Zwei Verfahren dazu laufen noch. In einem dritte Verfahren mit einem Streitwert von 500 Millionen Euro entschied die Kommission bereits gegen Apple. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Konzern in Berufung ging. Zwei weitere Verfahren hat Apple 2025 schon verloren. Hierbei ging es unter anderem darum, dass Nutzer eines iPhones statt Safari leichter einen anderen Standardbrowser auswählen können müssen. Apple ficht auch insgesamt die grundsätzliche Einstufung als Gatekeeper an. Schließlich müssen sich nur die so von der EU-Kommission klassifizierten Unternehmen an die strengsten Vorgaben des DMA halten. Meta hatte mit einer solchen Beschwerde bereits teilweise Erfolg: Der Facebook-Marketplace fällt nicht mehr unter die Torwächter-Einstufung, so das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG). Und so bleibt weiter offen, ob es der EU gelingt, mit ihren Digitalgesetzen die unerwünschten Auswüchse der Digitalwirtschaft in Europa einzuhegen - oder ob die Gesetze zahnlose Papiertiger bleiben. Zur langen Dauer der Verfahren und der Gegenwehr der Unternehmen kommt zudem noch der politische Druck. Noch hat US-Präsident Trump sich nicht konkret zur Rekordstrafe gegen Google nicht geäußert. Doch Medienberichten zufolge soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Mai persönlich eingegriffen haben, um die Verkündung der Geldstrafe zu verzögern. Der Grund: Politischer Einfluss aus den USA.