Berlin (KNA) Seit Monaten diskutieren Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland über Sinn und Unsinn eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche. Die Risiken großer Online-Plattformen sind weitestgehend unstrittig: Die Gestaltung von Instagram, Tiktok und Co. ist darauf ausgelegt, die Nutzungszeiten in die Höhe zu treiben, die Inhalte sind oft nicht kindgerecht, Minderjährige erleben Cybermobbing und sexualisierte Kontaktaufnahmen von Erwachsenen. In Europa gibt es bereits Gesetze, die den Konzernen Grenzen setzen sollen. Besonders der Digital Services Act (DSA), eines der zentralen Plattformgesetze der EU, enthält viele Vorgaben zum Jugendschutz. Und genau diese Vorgaben könnten nun einer nationalen Regelung im Weg stehen. In der EU gilt im Normalfall, dass EU-Gesetze über nationalem Recht stehen. Wenn es auf EU-Ebene schon eine Regelung für einen bestimmten Bereich gibt, können die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht ohne Weiteres eigene Gesetze auf den Weg bringen, die von den EU-Regeln abweichen. Das bekam beim Thema Jugendschutz und Social Media beispielsweise Frankreich zu spüren. Dort wurde das Social-Media-Verbot, das eigentlich schon vom Parlament abgesegnet war, Mitte August vom Verfassungsrat gekippt. Schon im Vorfeld hatte die EU-Kommission Frankreich gewarnt: Die Regulierung von Online-Plattformen fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission. Mitgliedstaaten dürfen den Anbietern nicht vorschreiben, dass sie gesetzliche Altersgrenzen umsetzen müssen. Außerdem haben die meisten großen Digitalkonzerne ihren europäischen Sitz in Irland. Das sogenannte Herkunftslandprinzip legt fest, dass ein EU-Mitgliedsstaat keine Regeln für Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten verabschieden dürfen. Nicht alle Juristen sind sich einig, ob es wirklich keine Möglichkeit für einzelne Mitgliedsstaaten gäbe, ein Social-Media-Verbot am EU-Recht vorbei zu verwirklichen. Sollte ein Land ein solches Gesetz verabschieden, müsste wohl letztlich vor Gericht geklärt werden, ob die Lösungen legal sind. Die Bundesregierung in Person von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will jedenfalls weiter an den Plänen für eine gesetzliche Altersgrenze festhalten. Das sagte Prien am Mittwoch der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Sie halte zwar eine europaweite Regelung für wünschenswert. Bis es soweit sei, bereite man aber eine nationale Regelung vor. Doch neben dem EU-Recht ist das Social-Media-Verbot in Frankreich noch an weiteren Punkten gescheitert, die Fachleuten zufolge auch in Deutschland für rechtliche Probleme sorgen würden. Der französische Verfassungsrat hatte bemängelt, dass ein pauschales Verbot für Kinder und Jugendliche unverhältnismäßig sei. Es gebe im französischen Gesetz keine Möglichkeit, den Zugang nach Reifegrad oder familiärer Situation individuell zu regeln. Außerdem werden Eltern unverhältnismäßig in ihrer Erziehungsfreiheit eingeschränkt. Der Medienrechtler Marc Liesching beschreibt im Jura-Fachportal Legal Tribune Online, dass auch die deutsche Verfassung der elterlichen Erziehung Vorrang vor staatlicher Zugangsrestriktion gebe. Das bedeutet: Wenn Eltern der Meinung sind, dass ihre Kinder Zugang zu Social Media haben sollten, darf der Staat nicht hereinreden. Ein gesetzliches Verbot, das pauschal Kinder und Jugendliche am generellen Zugang zu Plattformen hindere, die ja auch teilweise kindgerechte und bildungsfördernde Angebote zur Verfügung stellten, sei mit dem Grundgesetz kaum in Einklang zu bringen, so Liesching. Manche dieser Probleme könnten gelöst werden, wenn die EU einen eigenen, flächendeckenden Anlauf für Altersgrenzen nimmt. Pläne dafür gibt es schon, auch wenn ein Expertengutachten im Juli eine strikte Grenze nur für Kinder unter drei Jahren empfohlen hatte. Bleiben werden die Zweifel an der Wirksamkeit eines solchen Gesetzes. Der Blick nach Australien - das erste Land, das Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hatte - zeigt, dass dort die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen weiter Zugang zu Sozialen Medien hat. Die Gründe für das Scheitern in der Praxis sind vielfältig. Es wird vermutet, dass viele Eltern ihren Kindern den Zugang weiter ermöglichen, indem sie ihnen beispielsweise die eigenen Accounts zur Verfügung stellen. Die technischen Hürden, um nachzuweisen, dass man älter als 16 Jahre ist, lassen sich außerdem leicht umgehen. Probleme, die auch auf die EU oder ihre Mitgliedsstaaten zukommen würden, wenn diese eine Altersgrenze gesetzlich festschreiben würden. All diese rechtlichen und praktischen Probleme tragen dazu bei, dass viele Fachleute von einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche nicht überzeugt sind und von Symbolpolitik sprechen. Auch wenn sie die Gefahren, die im Netz lauern, durchaus anerkennen: Eine strikte Altersgrenze halten viele nicht für sinnvoll. Stattdessen fordern sie Änderungen an der Gestaltung der Plattformen. Es wäre technisch kein Problem, Soziale Medien weniger suchtfördernd zu gestalten. In der EU bietet der Digital Services Act schon heute die rechtlichen Instrumente, um in die Geschäftsmodelle der Digitalkonzerne einzugreifen, wenn sie für die Nutzer riskant sind. Viele Verfahren laufen bereits, dauern aber oft Jahre, bis sie zu einem Abschluss kommen. Darüber hinaus empfehlen Experten, die Medienbildung zu stärken, damit Kinder und Jugendliche die positiven Seiten von Social Media für sich nutzen und sich vor den negativen Seiten schützen können. Und nicht zuletzt forderten die EU-Experten in ihrem Gutachten im Juli von der Politik, für ausreichend alternative Freizeitgestaltungen in der realen Welt zu sorgen, damit Kinder und Jugendliche weniger Zeit im Netz verbringen.