Leipzig (KNA) Das Wahlversprechen der AfD, im Falle einer Regierungsübernahme als erste Amtshandlung die Rundfunk- und Medienstaatsverträge zu kündigen, hat viele Reaktionen ausgelöst. Mittlerweile wird die Debatte darüber längst nicht mehr nur im Hintergrund geführt. Öffentlich-Rechtliche wie MDR und NDR weisen derzeit offensiv in ihren Programmen darauf hin, was perspektivisch wegfallen würde, sollte es nach den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern so weit kommen. Der private Rundfunk hat sich bislang dagegen kaum zu Wort gemeldet. Dabei wäre er von einer Kündigung der rundfunkpolitischen Rechtsgrundlagen genauso betroffen wie das öffentlich-rechtliche System, sagt der Medien- und Verwaltungsrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig dem KNA-Mediendienst: "Wenn dieser grundlegende Medienstaatsvertrag gekündigt wird, entfällt die Grundlage für unser duales Mediensystem und damit auch für den privaten Rundfunk." Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht verlangt zum einen bundeseinheitliche Grundlagen für den privaten wie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "Es kann nicht sein, dass beispielsweise für einen Sender wie RTL in Sachsen-Anhalt andere rechtliche Vorschriften gelten als in anderen Bundesländern", so Gersdorf. Zum anderen orientieren sich die Auflagen für die Privatsender mit Blick auf Programminhalte, Informationsanteile und die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt an der Tatsache, dass es ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihrem umfassenden Programmauftrag gibt. "Im Moment sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den privaten Rundfunk stark abgesenkt, weil es die Öffentlich-Rechtlichen gibt", so Gersdorf. Analog zur Presse gilt hier nämlich das Prinzip des Außenpluralismus, weshalb es nur geringe Vielfaltsauflagen gibt. "Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk - theoretisch gesprochen - wegfallen, könnte das zu höheren Anforderungen an die Privaten führen." Doch dieses Problem stellt sich nicht wirklich - "weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Bestandsgarantie hat und deshalb nicht entfallen darf." Eine Kündigung der Medienstaatsverträge würde auch das Aus für die Landesmedienanstalten und ihre Finanzierung aus dem Rundfunkbeitrag bedeuten, so Gersdorf. Doch auch dann gibt es keine Tabula rasa: "Die Aufsicht über den privaten Rundfunk gehört aber zu den verfassungsrechtlichen Zielen unserer Medienordnung. Das heißt, es muss weiter eine staatsfern organisierte Medienaufsicht geben. Das verlangt im Übrigen auch das EU-Recht." Auch der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege, bleibt entspannt: "Ein einheitlicher Rechtsrahmen für Medien ist wichtig für eine konsistente, freiheitliche Medienordnung in Deutschland. Auch wenn es rechtlich möglich wäre, ist es schwer vorstellbar, dass ein einzelnes Land ausschert und seine 'eigenen' Regeln für eine unabhängige, staatsfern organisierte beziehungsweise finanzierte Medienaufsicht setzen möchte", sagte Schmiege, der auch Präsident der bayerischen Landesmedienanstalt BLM ist, dem KNA-Mediendienst. Er betont allerdings auch, dass selbst wenn ein einzelnes Bundesland im Hinblick auf Verfassungs-, Bundes- und Europarecht gar nicht so stark vom jetzigen Medienstaatsvertrag abweichen könnte, "erhebliche Rechtsunsicherheit und ein erhöhter Aufwand bei der Umsetzung" drohten. Und die gingen "zu Lasten von Medienunternehmen und allen Mediennutzenden". Gerdorf rät daher, nicht "zu aufgeregt auf das zu reagieren, was die AfD vollmundig rausposaunt". Nach seiner Einschätzung wird die Partei die angekündigte Kündigung der Staatsverträge bei einer möglichen Regierungsübernahme zwar vollziehen, "doch an die Stelle des alten muss ein neues, verfassungskonformes Regelwerk und ein entsprechendes Angebot treten". Gersdorf: "Wer raus will, muss rein wollen." Solange es hier aber nichts Neues gebe, gelte das Alte fort beziehungsweise werde vom Bundesverfassungsgericht in Form sogenannter Vollstreckungsanordnungen rechtsverbindlich verfügt. Ein Beispiel dafür ist bereits heute der Rundfunkbeitrag. Weil 2020 Sachsen-Anhalt unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Reiner Haseloff die von den Ländern eigentlich beschlossene Erhöhung auf die aktuell 18,36 Euro im Monat nicht umsetzte, kam diese zunächst nicht zustande. Die Anstalten klagten in Karlsruhe, und in seinem Beitragsurteil von 2021 setzte das Verfassungsgericht mit einer solchen Vollstreckungsanordnung, die Gesetzeskraft hat, anstelle der Länder die neue Höhe fest. Auch bei der aktuell anhängigen Verfassungsklage von ARD und ZDF wegen der von der KEF ab 2025 empfohlenen, doch abermals nicht erfolgten Beitragserhöhung, wird mit einer Vollstreckungsanordnung gerechnet. Eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen wie des privaten Rundfunks stehe sowieso nicht zur Disposition: "Es kann kein Vakuum entstehen, verfassungsrechtlich gibt es keinen Grund zur Aufregung", bilanziert Gersdorf. Trotzdem habe die Medienpolitik "lange keine solche Bedeutung gehabt" wie aktuell. Gerade die AfD bringe eine neue Dynamik in die Debatte, wie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Systems künftig aussehen soll. "Denn wie viel öffentlich-rechtlicher Rundfunk tatsächlich nach den Vorgaben des Artikels 5 Grundgesetz erforderlich ist und was 'Grundversorgung' im Detail bedeutet, hat Karlsruhe bisher nie konkret festgelegt. Hier hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Gestaltungsspielraum", erklärt Gersdorf. Und der müsse sich am grundsätzlichen Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio orientieren, fordert Gersdorf: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine zentrale integrative Funktion. Er muss für alle berichten und die Realität unserer ausdifferenzierten Gesellschaft abbilden. Tut er das nicht, hat er keine Zukunft." Der Medienrechtler verweist dabei auch auf die bislang einzige Kündigung eines Rundfunkstaatsvertrags in der alten Bundesrepublik. Im Sommer 1978 hatte der damalige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Gerhard Stoltenberg (CDU), den NDR-Staatsvertrag gekündigt, weil er die Belange seines Landes und seiner Partei sowie konservative Positionen zu wenig im Programm berücksichtigt sah. Gersdorf sagt: "Liest man das heute, hört sich Stoltenberg ein bisschen so an, als ob schon damals die AfD gesprochen hätte."