Berlin (KNA) Informationsfreiheit gehört zur Demokratie wie Wahlen, Menschenrechte und Gewaltenteilung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Bürger, Medien und Opposition die Regierung kontrollieren können. Für die Vereinten Nationen ist das Recht auf Zugang zu Informationen daher ein unverzichtbarer Teil der Meinungsfreiheit. Um die Informationsfreiheit zu feiern und darauf aufmerksam zu machen, dass viele Staaten der Welt noch kein ausreichendes Recht auf Informationszugang in ihren Gesetzen verankert haben, gibt es seit 2019 den Internationalen Tag des allgemeinen Informationszugangs. Jedes Jahr am 28. September werben die Vereinten Nationen so für mehr Transparenz bei staatlichen Stellen. Und das scheint auch bitter nötig. Denn nicht nur in autoritären Regimes, sondern auch in Deutschland gerät die Informationsfreiheit unter Druck. Die Bundesregierung plant, das entsprechende Bundesgesetz deutlich einzuschränken. Kritiker sprechen hier sogar von einer "De-facto-Abschaffung" des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). So richtig sind Regierung, Ministerien und Behörden mit dem IFG nie warm geworden. Das zeigt sich schon in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Seit 2006 gilt auf Bundesebene der Grundsatz, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu behördlichen Informationen haben. Verwehrt wird dieser Anspruch laut Gesetz nur im Ausnahmefall, wenn es etwa um personenbezogene Daten oder Informationen geht, die die nationale Sicherheit betreffen. Die meisten Bundesländer haben ähnliche Gesetze für Landesbehörden, die teilweise deutlich älter sind. Eigentlich hatte sich die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) schon 1998 die Schaffung eines IFG auf die Fahnen und in den Koalitionsvertrag geschrieben. Eingebracht wurde die Gesetzesvorlage allerdings nie. Die sogenannte Ministerialbürokratie, also der Verwaltungsapparat in Ministerien, hatte Vorbehalte, was die Transparenzpflichten anging. Die Bundesregierung rückte offiziell zwar nie von ihrem Vorhaben ab, ein IFG zu verabschieden. Letztendlich wurde es dann aber nicht durch die Regierung, sondern direkt aus dem Parlament geschaffen. Die Abgeordneten von SPD und Grünen überholten also ihre Parteikollegen auf der Regierungsbank und sorgten dafür, dass das Gesetz im Sommer 2005 vom Bundestag verabschiedet wurde. Schon damals positionierten sich CDU und CSU gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Diese Skepsis trat spätestens 20 Jahre später wieder zutage, als die Unionsparteien nach den Neuwahlen Anfang 2025 mit der SPD über einen Koalitionsvertrag verhandelten und schon dort eine deutliche Einschränkung des IFG festhalten wollten. Pikanterweise war der Verhandlungsführer der CDU in der entsprechenden Fachgruppe Philipp Amthor, der in der Vergangenheit selbst durch Recherchen über seine Lobbytätigkeiten ins Schleudern geraten war, die mithilfe von IFG-Anfragen durchgeführt wurden. Im vergangenen Jahr scheiterte die Einschränkung am Widerstand der SPD, und so stand im Koalitionsvertrag zunächst nur, dass das IFG mit "Mehrwert für Bürger und Verwaltung" reformiert werden soll. Doch als sich die Koalition im Sommer auf ein umfassendes Reformpaket einigte, war davon wenig zu spüren. Denn statt einen Mehrwert für die Bürger zu schaffen, soll der Informationszugang nun deutlich erschwert werden. So wird diskutiert, ob man den Kreis der antragsberechtigten Personen beschränkt und nur Deutsche und EU-Bürger, die in Deutschland leben, Anfragen stellen dürfen. Bei den Antworten sollen künftig die Namen von Mitarbeitenden aus Ämtern, Behörden und anderen Bundesinstitutionen in Zukunft geschwärzt werden. Änderungen könnte es außerdem bei Anfragen geben, die mit den Bereichen Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung in Berührung kommen. Hier sieht schon der Koalitionsausschuss einen "besonderen Schutzbedarf", dem man "in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen" Rechnung tragen wolle. Außerdem könnten die Gebühren für Anfragen steigen. Diese wolle man im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip "anpassen", hieß es im Koalitionsausschuss. Das könnte bedeuten, dass Antragsteller künftig sämtliche Kosten tragen müssten, die durch eine Anfrage entstehen. Medienberichten zufolge könnten die Einschränkungen, wenn es nach den Wünschen des Innenministeriums geht, sogar noch weitergehen. Der MDR hatte Ende Juli berichtet, dass auch Journalisten und Abgeordnete ihre Auskunftsrechte verlieren könnten. Für Medien wäre ein solcher Schritt besonders problematisch. Denn anders als in den Bundesländern, wo die Landespressegesetze ein Auskunftsrecht für Journalisten festschreiben, gibt es so einen Auskunftsanspruch auf Bundesebene nicht. Daher nutzen hier viele Journalisten bei ihren Recherchen das IFG. Wie es nun weitergeht, ist völlig offen. Derzeit wird an einem Gesetzentwurf gestrickt, der laut Innenministerium den Koalitionsvertrag und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Grundlage haben soll. Aus der SPD wurden aber immer wieder Stimmen laut, die forderten, dass das Gesetz nicht hinter den aktuellen Stand zurückfallen dürfe. Während mit dem Gesetzentwurf noch im Laufe des Herbstes gerechnet wird, ist die Grünen-Fraktion im Bundestag vorgeprescht. Zwar hat deren Antrag mit dem eindeutigen Titel "Informationsfreiheit stärken statt beschneiden - für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data" vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg. Er zeigt aber, dass ein Bürokratieabbau, mit dem die Regierung die Reform immer begründet hat, auch möglich wäre, ohne ein Recht einzuschränken, das die UN als Grundvoraussetzung für einen demokratischen Staat betrachtet. Denn falls die Menge an Anfragen die Behörden wirklich überlasten sollte, könnten diese die Informationen, auf die die Bürger ohnehin Anspruch haben, auch einfach gleich veröffentlichen.