"Die ARD war immer solidarisch und wird es auch in Zukunft bleiben" - Der MDR ist guter Hoffnung, dass es in Sachsen-Anhalt weitergeht

Von Joachim Huber (KNA)

RUNDFUNK - Für die schwierige Lage des MDR ist auch die CDU in Sachsen-Anhalt mit ihrer Beitragsdebatte verantwortlich, sagt Intendant Ralf Ludwig. Die Menschen hätten dann aber "das Original gewählt und nicht die Kopie".

| KNA Mediendienst

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MDR-Intendant Ralf Ludwig und Justiziar Jens-Ole Schröder

Foto: Kirsten Nijhof/MDR/KNA

Leipzig (KNA) Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) steht massiv unter Druck. Interner Sparzwang, eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt und die Frage, wie sich der Rest des öffentlich-rechtlichen Systems dann zum MDR stellt, verunsichern die Mitarbeitenden weit über die MDR-Standorte in Halle/Saale und Magdeburg hinaus. Im Interview berichten MDR-Intendant Ralf Ludwig und der juristische Direktor Jens-Ole Schröder über die Stimmung im Sender, rechtliche Möglichkeiten, die Funkstille der AfD und die Mitverantwortung der CDU. KNA-Mediendienst: Herr Ludwig, was wird sich für den Mitteldeutschen Rundfunk ändern, wenn AfD-Spitzenmann Ulrich Siegmund am 6. Dezember zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt gewählt wird? Ralf Ludwig: Jetzt gilt es erst einmal, die politischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt abzuwarten. Noch ist die Regierungsbildung offen, nach allem, was man vernimmt. Unsere Aufgabe als MDR ist es, über die aktuellen Entwicklungen zu berichten, und zwar journalistisch hochprofessionell. Das ist unser Auftrag und das erwarten die Menschen auch von uns. Gerade die Publikumsresonanz vor, während und seit den Landtagswahlen hat gezeigt, dass die Menschen unsere Arbeit zahlreich nutzen und schätzen. Natürlich bringt die Situation auch eine gewisse Unsicherheit innerhalb der Belegschaft mit sich, wie es mit dem MDR und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt weitergeht. Mit dieser Herausforderung gehen wir um. Was wird aus Magdeburg? Was wird aus Halle? Was wird aus meinem Arbeitsplatz? Das ist alles menschlich verständlich und nachvollziehbar. Unsere Aufgabe ist es, den Kolleginnen und Kollegen als Arbeitgeber so weit wie möglich Sicherheit zu geben, damit sie gute Arbeit leisten können. Das tun wir. Und aus meiner Sicht besteht nach wie vor guter Grund zu der Hoffnung, dass es mit dem MDR in Sachsen-Anhalt weitergeht. MD: Wie sehen Sie das, Herr Schröder? Erwarten Sie die Kündigung des Staatsvertrages durch die nächste Landesregierung, die sehr wahrscheinlich von AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht gebildet wird? Jens-Ole Schröder: Wir müssen davon ausgehen, dass die AfD irgendwann den Ministerpräsidenten stellen wird und von ihm die im Wahlkampf prominent versprochene Kündigung sämtlicher Medienstaatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch vollzogen wird. Es geht ja nicht nur um den MDR-Staatsvertrag, sondern um alle anderen auch. Nach der Verfassungslage in Sachsen-Anhalt braucht der Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt aber, anders als in den anderen Bundesländern, zur wirksamen Kündigung einen parlamentarischen Mehrheitsbeschluss. Das heißt, er muss in das Amt gewählt werden und er muss dann diese Initiative ergreifen, zu sagen: "Ich will die Staatsverträge kündigen. Parlament, bitte zustimmen." MD: Kann der MDR denn gegen eine solche Kündigung klagen oder können es, müssen es andere Institutionen tun? Schröder: Diesen Schritt können mehrere Institutionen vollziehen. Einmal können ihn die anderen Länder vollziehen, die MDR-Staatsvertragspartner sind. Die verlassen sich ja darauf, dass der geschlossene Staatsvertrag weitergeführt wird. Der MDR selbst kann als Betroffener in seinen Rechten und in seiner Auftragserfüllung dagegen vorgehen. Denkbar wäre es auch, zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und hier eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, mit dem Antrag, festzustellen, dass diese Kündigung materiell unwirksam ist. Denkbar wäre aber auch, den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Wir betrachten im Moment alle Wege, die möglich wären. MD: Ist das jetzt juristisches Neuland, das wir da betreten? Es gab ja schon mal eine Kündigung im Bereich des NDR durch den damaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Gerhard Stoltenberg. Schröder: Ein Stück weit gibt die damalige rechtliche Auseinandersetzung Hinweise darauf, wie das rechtlich einzuordnen ist und wie das rechtlich zu behandeln ist, wenn man dagegen vorgeht. Auf der anderen Seite haben wir aber eine neue Situation. Damals haben sich ja nach einer Verhandlungsphase die NDR-Staatsvertragsländer wieder zusammengefunden. Sie haben ein medienpolitisches Rational verfolgt. Es gab Zugeständnisse der anderen Staatsvertragsländer, eine größere Regionalisierung vorzunehmen, mehr Einfluss der Länder in ihren Regionen auf die Auftragserfüllung des NDR zu haben. In Sachsen-Anhalt haben wir politische Ankündigungen, die Tabula rasa machen wollen. Die politische Landschaft, die medienpolitische Landschaft soll durch Rechtsgestaltung verändert werden. Der freie und unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk beschädigt werden. Hier geht es darum, Tabula rasa zu machen, die duale Rundfunkordnung in Deutschland zu beschädigen. Und das gab es so noch nicht. MD: Herr Ludwig, gibt es dennoch schon Gespräche mit Vertretern der AfD und/oder den Vertretern des Bündnis Sahra Wagenknecht? Ludwig: Weder in die eine noch in die andere Richtung gab es im Moment Bestrebungen, Bemühungen, über die Themen mal zu reden. Und es bleibt einfach abzuwarten, ob es zur Kündigung kommt. Ich stelle mir im Moment so ein Gespräch auch schwierig vor, wenn jemand ankündigt, Tabula rasa machen zu wollen. Wenn wir irgendwann eine Einladung zu einem sachkundigen Gespräch erhalten sollten, werden wir diese Einladung selbstverständlich annehmen, denn es ist immer besser, miteinander zu reden als übereinander. MD: Ich darf mal für die Zukunft folgendes Szenario entwerfen: Der MDR sendet aus und für Sachsen-Anhalt bis zum Ende der Kündigungsfrist Ende 2028. Zugleich baut die AfD den angekündigten Grundfunk auf. Heißt für mich, es senden MDR und Grundfunk nebeneinanderher, während ab dem ersten Januar 2029 nur noch der Grundfunk sendet. Realistisches Szenario oder ein Hirngespinst? Ludwig: Das ist kein Hirngespinst von Ihnen, sondern das sind Überlegungen, die man natürlich anstellen muss, wenn man das auswertet, was in den vergangenen Monaten gesagt worden ist, wie man sich verhalten wollte. Man sagt ja, man würde an die Stelle des gekündigten öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Grundfunk setzen. Schaut man sich diese Ankündigungen näher an, dann ergibt sich noch kein klares Bild. Das ist alles sehr nebulös. Entscheidend ist, und da kommen wir an den sehr realistischen Teil Ihres Szenarios, wenn es denn tatsächlich gewollt wäre, einen anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu etablieren, dann müsste man zum Zeitpunkt des Endes der Kündigungsfrist Anfang 2029 etwas Adäquates an die Stelle gesetzt haben, das den Vorgaben der Verfassung entspricht. MD: Sehr herausfordernd, oder? Ludwig: Ja, denn dieser sogenannte Grundfunk hätte ja keine Infrastruktur, weil alles das, was an Infrastruktur da ist, an Immobilien und Studios, dem MDR weiter gehört. Der MDR bleibt ja als Rechtspersönlichkeit bestehen. Auch ein neu aufgebauter Rundfunk muss den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechen. Und das muss man so zeitnah machen, dass der Grundfunk zum 1. Januar 2029 auf Sendung gehen könnte. Und das muss man natürlich auch finanzieren. Man müsste also den Bürgerinnen und Bürgern, denen man versprochen hat, wir befreien euch vom Rundfunkbeitrag, sagen: Erst mal müsst ihr den MDR noch zwei Jahre bezahlen. Und parallel dazu müssen wir einen weiteren Beitrag von euch erheben, um den Grundfunk aufzubauen. Denn auch dieser müsste unabhängig und staatsfern finanziert werden. Eine Steuer dürfte es also zum Beispiel nicht sein, weil die von der politischen Haushaltslage abhängen würde. MD: Es kann zu Beginn 2029 folgende Situation eintreten: Der MDR verfügt über all das, was den MDR in Sachsen-Anhalt ausmacht, also Liegenschaften, Gebäude, der Fuhrpark und alle Technik. Was macht man dann damit? Ludwig: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Arbeitsverträge mit dem MDR und auch die Immobilien sind im Besitz des MDR. Und wir werden uns natürlich dann, sollte dieses Szenario wirklich eintreten, anschauen, was wir damit machen. MD: Sie verkaufen gegebenenfalls an den Grundfunk? Ludwig: Das ist alles Spekulation. Ich werde jedenfalls als Intendant keine Entscheidungen zum Nachteil des MDR treffen. MD: Rechnen Sie für die Phase, wenn der Grundfunk aufgebaut wird, mit Seitenwechslern, also mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Konkurrenz wechseln? Ludwig: Also ausschließen kann man das nicht. Wenn der eine oder andere eine andere Perspektive sieht in einem wie auch immer gearteten anderen Medium, dann ist das erstmal legitim. Auch heute wechseln Mitarbeiter zum Beispiel aufgrund unserer wirtschaftlichen Zwänge, die wir im Moment haben. Teilweise gehen sie in den Printbereich, teilweise zu anderen öffentlich-rechtlichen, aber auch zu privaten Rundfunkveranstaltern. MD: Wie wird im ARD-Rundfunk und im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk das wahrgenommen, was da in Sachsen-Anhalt droht? Ludwig: Natürlich wird das wahrgenommen und wir tauschen uns im Verbund dazu aus. Schließlich geht es ja nicht nur um den MDR, sondern um sämtliche Medienstaatsverträge. Die ARD war immer solidarisch, sie ist solidarisch und sie wird es auch in Zukunft bleiben. Schröder: Es wird in diesem Kreis natürlich Beratungen geben und wir werden dann auch gemeinsam in der ARD entscheiden, wie wir da insgesamt mit der Situation umgehen. Und wenn die Ankündigungen der AfD umgesetzt werden, wäre das komplette duale Rundfunksystem betroffen. Dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Grundfesten betroffen, weil alle ihn konstituierenden staatsvertraglichen Regelungen infrage gestellt werden. Und zugleich das Funktionieren der Bundesländer als eine Verantwortungsgemeinschaft, die der Gewährsträger für das Funktionieren dieses Systems ist. MD: Angenommen, aus der Dreiländeranstalt MDR wird eine Zweiländeranstalt für Sachsen und Thüringen. Das kann nicht ohne Auswirkungen auf die Programmleistungen des Senders bleiben können. Ludwig: Da haben Sie vollkommen recht. Wenn Sachsen-Anhalt nicht mehr zum MDR gehören würde, würden dem MDR rund 150 Millionen Euro an Beitragseinnahmen im Etat fehlen. Nehmen Sie Werbung und Verwertung dazu, dann wären das 160 bis 170 Millionen Euro. Dann müssten wir das bisherige Programmgerüst deutlich reduzieren. Und in welchem Umfang wir dann überhaupt noch größere Produktionen wie "Tatort" oder "Polizeiruf" machen können, stünde in den Sternen. MD: Der MDR beschäftigt in Sachsen-Anhalt 750 feste und freie Mitarbeiterinnen. Wie wäre deren Situation bei einer Staatsvertrags-Kündigung, die Ende 2028 wirksam würde? Ludwig: Nicht sie allein wären betroffen. Wir haben auch zentrale Programmstrecken, insbesondere im Hörfunk. Nehmen Sie unseren Bereich Kultur und Jugend, der momentan komplett in Halle ansässig ist. Eine Kündigung beträfe alle Kolleginnen und Kollegen im gesamten MDR. Wir würden uns dann neu strukturieren müssen. Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit dann auch so sein, dass wir uns in den Zentralbereichen von Kolleginnen und Kollegen trennen müssten. Insgesamt könnte ein Viertel des derzeitigen Personals betroffen sein. Das wären rund eintausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. MD: Sie sprachen, Herr Ludwig, anfangs von "Ungewissheiten" bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Werden diese genug unterstützt? Aus der Social-Media-Abteilung ist zu hören, dass bei fragwürdigen Posts und Kommentaren nicht immer eingegriffen wird - aus Angst, die AfD könnte dies wieder als Bevormundung aufgreifen und entsprechend lautstark verbreiten. Ludwig: Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen die Unterstützung, die wir ihnen geben können. Es gibt sehr viele Gesprächsangebote und gerade für die Mitarbeitenden im Community-Management und mit direktem Publikumskontakt auch nochmal extra Angebote. Das, was Sie mit "fragwürdigen Posts" andeuten, kenne ich nicht. Wir haben klare und verbindliche Regeln für Online-Kommentare und Social Media, auch zum Umgang mit Verstößen gegen die Netiquette. Und selbstverständlich gilt die Meinungsfreiheit. MD: Haben nicht der frühere CDU-Ministerpräsident Rainer Haseloff und sein Staatskanzleichef Rainer Robra mit ihrer fortgesetzten Kritik an MDR und öffentlich-rechtlichem System die Angst geschliffen, die die AfD jetzt an den MDR ansetzt? Schröder: Es war 2020 nicht die AfD, sondern die von der CDU geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt, die verfassungswidrig die Erhöhung des Rundfunkbeitrages abgelehnt hat. Dabei hatte man sich offenbar einen politischen Vorteil erhofft. Wenn wir das Wahlergebnis jetzt anschauen, kann man feststellen, die Leute haben dann, wenn es um dieses Thema gegangen ist, offenbar das Original gewählt und nicht die Kopie. Und in der Tat ist dieses "Wir kümmern uns nicht um die Verfassungsrechtslage" natürlich bei der AfD noch mal etwas anderes. Da geht es ja darum, Tabula rasa in bestimmten Grundfesten des demokratischen Verfassungsstaates zu machen. Die versprechen ja genauso die Kündigung der Kirchenstaatsverträge. Und sie kündigen unter anderem an, kulturelle Einrichtungen von der Förderung durch staatliche Mittel auszuschließen, insbesondere das Bauhaus, wenn man nur ein ganz prominentes Beispiel nehmen will. MD: Klingt alles, als säße der MDR vor der AfD wie das Kaninchen vor der Schlange. Ludwig: Ich sage intern immer zu meinen Kolleginnen und Kollegen, die beste Versicherung, die wir haben, ist, dass wir sehr gutes Programm machen für unsere Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Und die hohen Vertrauenswerte für uns als MDR von 73 Prozent zeigen ja genau das, dass unsere Programme angenommen werden und gut ankommen bei der Bevölkerung. Nichtsdestotrotz müssen wir zur Kenntnis nehmen: Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben ihre Stimmen zum großen Teil einer Partei gegeben, die uns abschaffen will. MD: Gibt es denn schon Initiativen in Sachsen-Anhalt, die sich pro MDR aussprechen, aktiv werden? Ludwig: Bisher habe ich von größeren Initiativen noch nichts gehört. MD: Ist Ihnen schon mal der Gedanke gekommen, dass der MDR seinerseits aktiv wird, indem er Reformen im Sender ankündigt? Ludwig: Wir reformieren uns permanent von innen heraus und müssen auch nicht immer warten, bis uns jemand dazu auffordert. Jetzt kommen die ganzen Transformationsprozesse, die uns vor große Herausforderungen stellen. Stichwort KI, Stichwort, dass die Nutzung von linearen Angeboten, also Fernsehen und Radio, immer mehr zurückgeht. Diese Verluste gewinnen wir im Digitalen so schnell nicht dazu. Das sind alles große Veränderungsprozesse, wo wir schneller und besser werden müssen und auch noch enger zusammenrücken. Wir reduzieren Hörfunkwellen und fusionieren gerade unsere beiden großen Programmdirektionen Halle und Leipzig. Zudem haben wir zahlreiche neue Kooperationen in Redaktion und Technik innerhalb der ganzen ARD. Um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das findet alles statt. Deswegen sage ich, wir sind reformierbar und entwickeln uns jeden Tag weiter. Aber wir tun immer gut daran, uns von innen heraus Gedanken zu machen. MD: Das Verfassungsgericht befasst sich gerade mit dem Thema, ob die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrages durch einige Bundesländer rechtens war. Mit welchem Urteil rechnen Sie? Schröder: Insbesondere nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung im Juni und auch der genauen Verfolgung der Nachfragen, die das Gericht in der mündlichen Verhandlung gestellt hat, bin ich vorsichtig optimistisch, dass das Verfassungsgericht für die Sender, also für eine bedarfsgerechte Anpassung des Rundfunkbeitrags, urteilen wird. Es ist offenkundig geworden, dass die Länder allein aus politischer Opportunität den kontinuierlich gemachten Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht entsprochen haben. Ich würde es gut finden, wenn das Gericht gleichzeitig auch eine erneute sogenannte Vollstreckungsanordnung ausspricht, und der Rundfunkbeitrag von jetzt 18,36 Cent Euro um 28 Cent erhöht wird. MD: Ich höre die AfD schon aufschreien. Schröder: Wenn es zur bedarfsgerechten Anpassung des Rundfunkbeitrags kommt, dann ist das aus meiner Sicht eine Sache der Umsetzung von Recht und Gesetz. Wenn das Verfassungsgericht entscheidet, dann sollte das für alle als Gesetz gelten. Ludwig: Der freie und unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt eine wichtige Funktion in unserer demokratischen Gesellschaft. Das ist kein Nice-to-have, sondern eine tragende Säule. Für diesen Auftrag muss er entsprechend angemessen finanziert sein, und dafür gibt es ein geregeltes Verfahren. Wir hoffen deshalb auf eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wie andere das dann bewerten, liegt nicht in unserer Verantwortung.

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